Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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nicht  mehr  verpachtet  wird,  gelegt,  und  zwar  sorgt  die  Gemeinde  dergestalt ­
  für  die  Unterbringung,  daß  sie  das  Müll  in  einen  Graben
werfen  und  diesen  dann  mit  Boden  überdecken  läßt.  Die  Ausgaben
betrugen  im  Jahre  1909  30  Mk.,  1910  10,30  Mk.,  1911  38,98  Mk.
und  sind  für  das  laufende  Jahr  mit  52,55  Mk.  veranschlagt.
Dieses  Übergangsstadium  macht  natürlich  keinen  Anspruch  auf
definitive  Regelung.  Diese  ist  dahin  geplant,  daß  das  Müll  durch
Aufstellung  von  zwei  Kästen  in  Asche  und  andere  Abfälle  getrennt
wird  und  die  Abfuhr  auf  Kosten  der  Grundbesitzer  zn  einem  bestimmten
Preise  von  einem  durch  die  Gemeinde  verpflichteten  Fuhrmann  ausgeführt ­
  wird.  Späterhin  bleibt  die  Übernahme  in  Gemeindeverwaltung
zu  erwägen,  die  dann  die  erwachsenden  Ausgaben  durch  Gebühren  zu
decken  hätte.
Die  Grubenentleerung  hat  bisher  Privatangelegenheit  der  Grundbesitzer ­
  bleiben  können;  zum  Teil  konnten  die  Fäkalien  in  der  Landwirtschaft, ­
  zum  Teil  zur  Düngung  der  Gärten  verwendet  werden.
Mißstände  durch  Abfahren,  das  meist  bei  Nacht  zu  geschehen  hat,
haben  sich  noch  nicht  ergeben.
Auch  hier  halte  ich  für  die  Zukunft  eine  Kommunalisierung  für
zweckentsprechend,  da  eine  einheitliche  zielbewußte  Durchführung  der
nötigen  Maßregeln  gewährleistet  wird.  Eine  großstädtische  Kanalisation
halte  ich  bei  der  landhausmäßigen  Bebauung  vorläufig  nicht  für  erforderlich, ­
  zurzeit  außerdem  für  zu  kostspielig.  Deshalb  wäre  eine
pneumatische  Leerung  der  Gruben  und  Abfuhr  in  Eigenbetrieb  der
Gemeinde,  wie  sie  große  Städte  mit  dichtester  Bevölkerung  bis  in  die
letzte  Zeit  verwenden,  als  die  nächste  Maßregel  im  Auge  zu  behalten.

V.  Bauwesen.
Hat  bei  den  vorerwähnten  Ansgabegebieten  die  Entwicklung  die
Gemeinde  noch  nicht  übermäßig  belastet,  so  tritt  eine  ganz  bedeutende
Steigerung  der  Ausgaben  durch  den  Ausbau  des  Straßennetzes  und  die
öffentlichen  Bauten  ein,  die  sich  allerdings  vorläufig  auf  Schulhausbauten ­
  und  Gasanstalt  beschränkten.  Die  Aufwendungen  für  die  Erfüllung ­
  dieser  Aufgaben  konnte  die  Gemeinde  zum  allergrößten  Teil
aus  laufenden  Mitteln  nicht  decken  und  mußte  die  Aufbringung  der
Kosten  auf  die  Schultern  der  künftigen  Steuerzahler  wälzen.  Soweit
der  Nutzen  der  neugeschaffenen  Einrichtungen  auch  künftigen  Geschlecht
lern  zugute  kommt,  ist  gegen  diese  Finanzgebarung  nichts  einzuwenden.
            
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