Full text : Die Nährmittelverteilung im Kriege

Zunächst  freilich  wies  gerade  die  Verteilung  an  die  Bednrssstellen
  noch  erhebliche  Mängel  auf.  Die  Grundsätze,  nach  denen
die  Belieferung  erfolgte,  waren  bei  den  einzelnen  Zentralen  verschieden; ­
  bald  erfolgte  die  Ansteilung  durch  den  Handel,  unter
Zugrundelegung  feines  Friedensumsatzes,  bald  erfolgte  die  Belieferung ­
  unmittelbar  an  die  Kommunalverbände  oder  sonstige
öffentlich-rechtliche  Stellen  nach  mehr  oder  weniger  zufällig  aufgestellten ­
  Verteilungsschlüsseln.
Je  mehr  die  Verknappung  der  Lebensmittel  zunahm,  desto
stärker  wurde  bei  den  für  die  Lebensmittelversorgung  Verantwortlichen ­
  gemeindlichen  und  staatlichen  Stellen  das  Bedürfnis,  eine
gleichmäßige  Verteilung  der  überhaupt  verfügbaren  Lebensmittel
vorzunehmen.  Dabei  zeigte  sich  in  sehr  kurzer  Zeit,  daß  eine  ordnungsgemäße ­
  Unterverteilung  durch  die  Gemeinden  nur  dann
vorgenommen  werden  konnte,  wenn  die  mit  der  Unterverteilung
betrauten  Stellen  selbst  über  die  zu  verteilenden  Waren  zu  verfügen ­
  hatten.  Dazu  kam,  daß  durch  die  organisatorische  Verschiedenartigkeit ­
  der  mit  der  Oberverteilung  betrauten  Stellen  und  die
dadurch  bedingten  verschiedenartigen  Grundsätze  zahlreiche  Beschwerden ­
  wegen  Bevorzugung  und  Besserbelieferung  anderer
Kommunalverbände  immer  wieder  erhoben  wurden.

3.  Begründung  der  Reich  sftelle  für  Nährmittel.
Der  Präsident  des  Kriegsernährungsamtes  sah
sich  -mit  Rücksicht  hierauf  veranlaßt,  im  Oktober  1916  die  verschiedenen ­
  Referate,  die  bis  dahin  mit  der  Verteilung  von  Nährmitteln
zu  tun  gehabt  hatten,  in  einer  Hand  zu  vereinigen.
In  den  ersten  Vorschlägen,  die  hierfür  im  Kriegsernährungsamte ­
  ausgearbeitet  wurden,  war  zunächst  der  Gedanke  erwogen
worden,  im  Kriegsernähr  u  n  gsamt  selbst  als  Unterabteilung ­
  eine  V  e  r  t  e  i  l  n  n  g  s  st  e  l  l  e  für  Kolonialwaren  und
Nährmittel  einzurichten.  Dabei  sollten  im  allgemeinen  durch  den
Leiter  dieser  Verteilungsstelle  kommissarisch  die  Befugnisse  wahrgenommen ­
  werden,  die  in  einer  Reihe  von  Bekanntmachungen  über
Kaffee,  Tee,  Zichorienwurzeln,  Kakao,  Schokolade,  sowie  bei  einer
etwaigen  Regelung  des  Verkehrs  mit  Kaffee-Ersatzmitteln  und
Nährmitteln  der  Neichsleitung  vorbehalten  waren.
            
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