Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dy.  M.  J.  Bonn.

trauen  der  Krone  genoß,  kann  das  parlamentarische  Ministerium  nur
im  Amte  bleiben,  wenn  es  das  Vertrauen  der  Mehrheit  der  Volksvertretung ­
  besitzt.  Der  Zwiespalt,  der  in  einem  demokratischen
Lande  entstehen  mußte,  wo  parlamentarische  Vertretungen  vorhanden ­
  sind,  die  nicht  die  Macht  haben,  die  Minister  zum  Rücktritt
zu  zwingen,  und  Minister  regieren,  die  nicht  imstande  sind,  die  notwendigen ­
  Geldbewilligungen  von  den  Parlamenten  zu  erhalten,  war
so  beseitigt.  Diese  Änderung  ist  im  Jahre  1839  in  dem  berühmten
Bericht  Lord  Durhams  vorgeschlagen  worden;  sie  ist  dann  stufenweise ­
  durchgeführt  worden;  1840  erfolgte  die  Vereinigung  beider
kanadischen  Provinzen;  1846  wurde  das  erste  Ministerium  aus  kanadischen ­
  Parlamentariern  gebildet.
Dieser  letzte  Schritt  ist  nicht  auf  dem  Wege  einer  Verfassungsänderung ­
  zustande  gekommen;  es  wurden  nur  die  Beamten,  die  die
Ministerstellen  bis  dahin  eingenommen  hatten,  durch  Parlamentarier
ersetzt,  die  so  lange  regieren,  als  sie  eine  parlamentarische  Mehrheit ­
  besitzen.  Die  Instruktionen,  die  in  den  Jahren  1846  und  1847
den  Gouverneuren  der  nordamerikanischen  Provinzen  erteilt  wurden, ­
  betonten  ausdrücklich,  «daß  jede  Übertragung  der  politischen
Macht  von  einer  Partei  zur  anderen,  die  in  der  Provinz  stattfindet,
als  das  Ergebnis  der  Wünsche  der  Bevölkerung,  nicht  aber  Ihres  (des
Gouverneurs)  Eingreifens  erscheinen  muß;  die  Schwierigkeit,  mit  der
die  abtretende  Partei  bei  der  verfassungsmäßigen  Ausübung  der
Regierung  der  Provinz  zu  kämpfen  hat,  muß  daher  zutage  treten.»
Dies  System  ist  nach  dem  Vorgang  von  Kanada  den  anderen
Tochtervölkern  vermittelt  worden,  ursprünglich  ohne  verfassungsmäßige ­
  Festlegung.  Erst  die  Verfassung  von  Westaustralien  von  1890
enthielt  die  Bestimmung,  «daß  fünf  oberste  Verwaltungsstellen  dfe
Regierung  (das  Ministerium)  bilden;  ihr  Wechsel  kann  aus  politischen
Gründen  erfolgen»;  sie  können  mit  Mitgliedern  der  beidenHäuser
besetzt  werden;  einer  der  fünf  Minister  muß  dem  Oberhaus  angehören. ­
  Die  Verfassung  der  südafrikanischen  Union  (1910)  sieht
ein  Kabinett  von  höchstens  zehn  Ministern  vor;  kein  Minister  kann
länger  als  drei  Monate  im  Amte  sein,  wenn  er  nicht  Mitglied  eines
der  beiden  Häuser  ist  oder  wird.
V.
Die  Einführung  der  «Selbstverwaltung»  —  Selbstregierung  wäre
ein  richtigeres  Wort  —  war  natürlich  nur  denkbar,  wenn  eine  Sonde ­
            
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