Full text: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

§ 12. Der G. A. hat alle drei Monate jedem Kreise Ab- 
rechn un g über seine Einnahmen und Ausgaben zu erteilen. 
Die Bilanz wird vom 15. August 1918 oder zum Tage der Auf 
lösung des V. V-, falls diese früher erfolgt, gezogen. — Etwaige 
Überschüsse werden nach dem in § 11 bezeichneten Verhältnisse 
geteilt. 
8 13. Der V. V. ist unkündbar für die Zeit bis zum 
15. September 1918 gebildet. Er wird schon vorher aufgelöst, falls 
dem Kommunalverband das Recht der Selbstwirtschaft entzogen 
wird (8 31 Absatz 5 RGO-). 
§ 14 (betr. Schiedsgericht). 
IV. Wirtschaftöbettiebe der Kreise zu kriegswirtschaftlichen 
Zwecken. 
Schon im Frieden hatte sich auf verschiedenen Gebieten für 
die Kreise die Notwendigkeit ergeben, bestimmte wirtschaftliche 
Aufgaben zum Nutzen der Kreiseingesessenen in eigenen Betrieb 
zu übernehmen. Diese Betätigung kann hier nur insoweit ge 
streift werden, als der Krieg ihr frische Antriebe gegeben hat und 
Veranlassung gewesen ist, neue Gebiete in sie einzubeziehen. 
Unternehmungen vielfacher Art und verschiedener rechtlicher Ver 
fassung (rein kommunaler, gemischter Betrieb usw.) kommen hier 
in Frage. 
Als ein im Kriege besonders häufiges Beispiel sei zunächst die 
Kreisfleischerei erwähnt. Die Verteilung und Durchführung 
der Schlachtungen hat wohl überall große Schwierigkeiten gemacht. 
In manchen Kreisen Hot man sich durch Errichtung von Fleischer 
verbänden geholfen. So hat man z. B. im Kreise Stallupönen 
einen öffentlich-rechtlichen Zwangsverband gegründet, in dem auch 
die Interessen der Verbraucher durch zwei Vorstandsinitglieder 
wahrgenommen werden. Vorsitzender ist der Vertreter des Kreises. 
Anderwärts hat nian den Gedanken verfolgt, daß die groß 
städtischen Verbraucher sich vielleicht besser stehen würden, wenn 
die Verarbeitungsstellen für ihr Fleisch überall dort, wo es sich 
um bedeutende Viehkreise handelt, in die Erzeugungsgebicte ver 
legt würden. In diesem Sinne hat man in Schleswig-Holstein in 
Betracht gezogen, zusammen mit rheinisch-westfälischen Städten 
eine Schlachthausgesellschaft zu gründen. Zur Durchführung ist 
der Plan zurzeit noch nicht gelangt. Häufig aber ist man im' 
Laufe der Zeit unmittelbar dazu übergegangen, die Schlachtungen 
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