H
f) Industrie-Obligationen.
Die Schuldverschreibungen industrieller und Bergwerksgesellschaften,
die einen großen Raum des Kurszettels füllen, sind dadurch entstanden,
daß einzelne Gesellschaften Bankkredite in einer Höhe in Anspruch ge
nommen hatten, daß die Banken, um nicht einen allzugroßen Teil ihrer
Mittel festzulegen, diese Schuld in kleine, abgerundete Beträge zerlegten
sObligationenausgabe) und wieder weiter veräußerten. Der Obligations
kredit ist für die Unternehmung insofern angenehmer als die Emission
neuer Aktien, als dadurch eine Verwässerung des Aktienkapitals vcr-
hindert und evtl, die Fortzahlung hoher Dividenden gesichert wird. Für
ein schwaches Unternehmen hingegen ist die Obligationenausgabe eine
Last, die ihr auch in Zeiten, wo sie sonst keine Dividende zahlen würde,
aufgebürdet ist. Da zur Ausgabe von Inhaber papieren staatliche
Genehmigung erforderlich ist, sind die Obligationen fast stets Order-
Papiere, die mittelst Blankoindossament übertragen werden.
Zur Sicherheit der Gläubiger sind vielfach notarielle Verpfändungs-
urkunden ausgefertigt und Kautionshypotheken eingetragen worden. An
diesen Kautionshypotheken nehmen die Teilschuldverschreibungen —
Partial- Obligationen genannt, weil sie Teile einer großen
Schuldforderung sind — mit gleichen Rechten teil. Die Obligationen
sind an die Order eines Bankhauses gestellt und durch Indossament
übertragen. Die Rückzahlung erfolgt bei vielen Gesellschaften mit
einem im voraus festgesetzten Aufgeld (Agio).
Eine generelle Beurteilung ist bei dieser Kategorie von Wertpapieren
äußerst schwierig. Maßgebend ist in erster Linie die Lage der Gesellschaft
und die Art der bestellten Sicherheit shypothekarische Eintragung usw.).
Die Obligationäre rangieren vor den Aktionären. Beträgt die Obliga-
tionenschuld ein Vielfaches des Aktienkapitals, so wird dieses Vorrecht
illusorisch. Beim Erwerb derartiger Schuldverschreibungen ist eine genaue
Prüfung der Verhältnisse des betreffenden Unternehmens erforderlich.
Ein großer Teil der Gesellschaften benutzte die Markentwertung, ihre
Obligationenanleihe zu kündigen. Soweit dies nicht geschehen war,
bzw. die Besitzer sich mit dieser Art der „Rückzahlung" nicht einverstanden
erklärt hatten, trat Ausivertung zu 15 °/o ein, und die Altbesitzer erhielten
überdies einen verzinslichen Genußschein in Höhe von 10% der alten
410