Full text: Ausführungsbestimmungen über den Steuerabzug vom Kapitalertrag vom 8. Mai 1926 (StK.AB.)

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(8) Bei der Entscheidung über den Erstattungsantrag wirken 
die Ausschüsse nicht mit. 
VIII. Rechtsmittel 
g 26 
Fordert das Finanzamt auf Grund seiner Feststellungen von 
dem Schuldner Steuerabzug vom Kapitalertrag an und be— 
streitet der Schuldner die Verpflichtung zur Vornahme des 
Steuerabzugs oder die Höhe des angeforderten Betrages, so 
ist gegen die Anforderung der Einspruch innerhalb eines Monats 
nach Bekanntgabe zulässig (g5 220, 79 Abs. 2 AO.). 
Rechtsm 
a) gegen die 
forderung 
Steuerab 
27 
Lehnt das Finanzamt die Erstattung des Steuerabzugs vom dy gegen du— 
Kapitalertrag ab, so ist gegen den Bescheid der Einspruch inner— lehnung d 
halb eines Monats nach Bekanntgabe zulässig (F 223 Satz 1AO)). stattung 
IX. Listenmäßige und kassenmäßige Behandlung 
8 28 
Die beim Finanzamt eingehenden Anzeigen über die Abführung 
des Steuerabzugs (8 11) sind in die Uberwachungsliste einzu⸗ 
kragen und mit der Kontonummer der Überwachungsliste zu ver⸗ 
sehen. Soweit nach der Anzeige Steuerbeträge abzuführen sind, 
sind die Anzeigen, und zwar im Fall des 813 beide Ausfertigungen, 
der Kasse zuzuleiten, die den Eingang der Steuerbeträge zu über— 
wachen hat. Die Kasse verbucht die eingegangenen Steuerbeträge 
in dem Einnahmebuch V EGpalte 9), versieht die Anzeigen mit 
dem Einnahmevermerk — gegebenenfalls unter Angabe der erhobe⸗ 
nen Verzugszuschläge — und gibt sie der Veranlagungsstelle zurück. 
Behandlung 
zeigen 
829 
Ist der Steuerabzug an die Kasse abgeführt, aber eine Anzeige 
über die Abführung des Steuerabzugs nicht eingegangen, so 
hat die Kasse der Veranlagungsstelle eine entsprechende Mit— 
teilung zu machen. 
830 
(1) Die Veranlagungsstelle ergänzt auf Grund der Anzeigen 
die Uberwachungsliste in den Spalten 14 bis 18 und 22, 
sobald die Kasse die Anzeigen zurückgegeben hat.
	        
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