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wurden (Saisonarbeiter), bezahlte man lieber mit Getreide‘).
Beachtung verdient, daß die Strafen, welche hier festgesetzt
wurden, in Geld (Silber) angegeben sind*!°).
Auch die Steuerleistungen an den Staat zeigen dieselbe Verschiedenheit
nach Produktionszweigen. In den Städten wurden
die Abgaben meist in Geld bezahlt, von Feldern und Vieh dagegen
meist in Naturalien, jedoch konnte dafür auch Geld entrichtet
werden*?). Die Viehzüchter (Hirten) zahlten mit Viehstücken,
bzw. Wolle von Schafen)!°?).
Die Steuern waren zum Teil an Generalunternehmer (Bankhäuser)
verpachtet; auch reiche Privatpersonen bedienten sich
dieser zur Einziehung ihrer Einnahmen***). In Assyrien kamen
auch außerordentliche Steuern, die sog. „Extrageschenke‘“, vor*®°).
Die Bezahlung der Beamten**®) erfolgte zum Teil in Naturalien,
zum Teil in Geld (Silbersekel).
Die Tempel wie der Hof waren infolge ihres großen Grundbesitzes
und der davon fließenden Abgaben (Zehnt und Opferspenden)
zugleich selbst große Geschäftsunternehmungen, die wie
private Bankhäuser Darlehen an Naturalien, besonders Getreide,
und Geld gewährten und gute Geschäfte machten.
Über die Steuer und Frondienstleistungen wurde Buch geführt.
Zinsbücher, ähnlich den Urbaren des Mittelalters, sind in
Assyrien bereits nachweisbar*”). Von Steuern und Abgaben waren
durch den König auch Befreiungen erteilt, besonders an Städte,
denen zum Teil auch Selbstverwaltung eingeräumt wurde?S).
Privilegien über Steuerfreiheit wurden auch den Tempeln Assyriens
zuteil, ferner auch verdienten Beamten des Königs!*®). (Eine
Art Immunität!)
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100) Schwenzner a.a.O. S. 39.
101) Meissner ı, 162 ff.
12) Ebda, ı, 125 u. 143 (Assyrien).
*°%) Ebda, ı, 126 sowie 142 (Assyrien).
*4) Ebda. S. 130.
'°5) Ebda. S. 143.
‘06) Ebda. S. 135 £f. . nn
17) C.H. W. Johns, An Assyrian Doomsday Book or liber censualis. Leipzig
(904 (Assyriolog. Bibl., herausgeg. v. Friedr. Delitzsch u. P. Haupt, XVI[.).
28) B. Meissner a.a.O. S. 144 £f.
1089) Ebda. 145.