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innere nur an die große, schier unermeßliche Avarenbeute**), von
der einzelne Historiker geradezu behaupteten, sie müsse eine Preis-
revolution im Frankenreiche herbeigeführt haben**?). Große Zu-
flüsse an Gold und Edelmetallen sonst brachte auch die Er-
oberung Italiens. Karl d. Gr. hat dem Herzog Grimoald von Bene-
vent 25.000 Goldschillinge als Preis für den Frieden auferlegt und
Ludwig d. Fr. nachher von demselben einen jährlichen Tribut von
7000 Goldschillingen gefordert*®”). Auch die Unterwerfung des
weiten Sachsenlandes und Bayerns sowie der Friesen, Länder, wo
Goldprägungen noch durchgeführt werden konnten?**), mußten
Gold ins Reich bringen. Nicht zu unterschätzen sind neben diesen
äußeren Zuflüssen auch die stramme Durchführung der Regalität
bei Markt, Zoll und Münze, die gerade unter den ersten Karo-
lingern allgemein zutage tritt‘“®). Endlich sind auch Steuern vom
Königtum entweder neu eingeführt, oder doch auf die neu eroberten
Länder ausgedehnt worden. Dafür bietet der Heerschilling und
seine Erhebung in Sachsen ein lehrreiches Beispiel“).
Als Gegenstück zu diesen Beobachtungen im ganzen sei die
"Tatsache hervorgehoben, daß auch in concreto dort, wo wir Ein-
blick in die Vermögensverhältnisse Privater gewinnen, Gold und
Silber als wesentliche Bestandteile der Habe ausdrücklich bezeugt
werden. Nicht nur in kirchlichen Kreisen, worauf seinerzeit schon
P. Roth hingewiesen hatte**?). Auch für die Laienwelt läßt sich ein
Gleiches dartun. Die Traditionsurkunden erwähnen sehr häufig bei
Aufzählung der tradierten Güter unter der Fahrnis auch Gold und
Silber!®). Das kann aber nicht bloß als Formel (Pertinenz) ange-
11) Die Nachrichten darüber finden sich schon bei Inama-Sternegg;
Deutsche Wirtschaftsgeschichte 1, 466 N. 3, zusammengestellt.
162) So Gförer, Gesch. Gregors VII., 5. 197 £. und Kiesselbach, Der Gang
des Welthandels und die Entwicklung des europäischen Völkerlebens i. MA.
1860, S. 32.
28) Vgl. M. Prou, Les monnaies Carolingiennes. Introduct. p- XXX.
161) Das Nähere in meinem Buch „Die Wirtschaftsentwicklung der
Karolingerzeit“ 2°, 327 ff.
165) Ebda. 5. 336 ff.
166) Vgl. Kötzschke a.a. O. 5. 240.
167) Gesch. d. Benefizialwesens 1850, S.255-
168) Z, B. UB. v. St. Gallen Nr. 191, Weissenburg Tradit. Nr. $2, 62, 221,
240; Fulda, Dronke cod. dipl. Nr. 25, 101, 227, 364; Lorsch cod. dipl. Nr. 683,
715, 724» 1295, 3792 u.a. m.