Full text : Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die Sippenverbände und ihre Verfassung. 237

willkürlich, ungerade, durch historische Schicksale bestimmt, meist aber eine gerade, häufig
trifft man 4, 8, 16, 82, 64 Gentes, so daß man an eine successive Teilung bei der
Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes sich besonders
verwandt (als Phratrie) fühlen, gewisse Namen und Heiligtümer gemeinsam haben. Die
Glieder der Sippe sind die Nachkommen einer Stammmutter (später eines Stammvaters)
oder betrachten sich als solche; Tätowierung, Blutsbrüderschaft und Ahnliches ersetzt bei
dieser Kulturstufe oft die Verwandtschaft, zumal wenn die Betreffenden geistig und
körperlich sich nahe stehen, durch Zusammenwohnen sich assimilieren. Die Zahl der einer
Sippe angehbrigen erwachsenen und unerwachsenen Personen schwankt, soweit wir halb—
wegs brauchbare Zahlen haben feststellen können, zwischen 50 und 500 Seelen; es würde
also eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200 -250 erwachsene
Männer und Frauen im Alter zwischen 16—45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke
die Sippe in den Rahmen ihrer Verfassung aufnahm, desto mehr müssen die praktischen
Bedürfnisse der Vieh- oder Ackerwirtschaft, der Verteidigung und Wanderung, der Kriegs—
führung und der Siedelung bestimmend in die Größen- und Zahlenverhältnisse ein—
gegriffen haben. Desto mehr haben wir uns auch zu denken, daß absichtliche, planmäßige
Finteilung die Geschlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; sie gingen dann
freilich mehr und mehr in gemeindliche und staatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen
über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germanischen Hundertschaft wie
über die der Mark- und Dorfgenossenschaft, deren Kern sicher geschlechterartig war, noch
immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen sieht in der Markgenossenschaft eine Vieh—
weidegenossenschaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen.
Die Gens bildet ein Mittelding zwischen dem, was wir heute eine große Familie
und was wir eine Genossenschaft nennen; die uterine ist in sich nur in eine Anzahl
Muttergruppen nebst den diesen blutsverwandten Brüdern und Mutterbrüdern gegliedert,
die Vatersippe in eine entsprechende Zahl Familien. Das Wesentliche ist, daß alle
Gentilgenossen sich im ganzen wie Brüder und Schwestern behandeln, daß bei voll⸗
endeter Ausbildung der Institution innerhalb der uterinen Gens jede Liebesbeziehung
und jeder Geschlechtsverkehr teilweise bei den härtesten Strafen verboten war. Vielfach
steht die Todesstrafe auf jedem geschlechtlichen Verkehr innerhalb der Gens. Die Männer
einer uterinen Sippe haben ihre Geliebten oder Frauen in einer anderen Gens.
Die Gentilgenossen sämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter
Sippenverfassung hatten gemeinsame Kulte, Heiligtümer und Begräbnisplätze, gemeinsame
Stammzeichen und Namen, bald nach Tieren, bald nach Orten und Ahnen; sie garan—
tierten fich Schutz, Frieden, Hülfe gegen jede Not und Gewalt. Wer den Gentilgenossen
schmähte, schlug, verwundete oder totete, griff damit die Sippe an, wie diese umgekehrt
für jedes Unrecht eines der Ihrigen haftete. Das Unrecht des einzelnen führte zu Ver—
handlungen zwischen den Gentes; wenn sie sich nicht in Güte vertrugen, erfolgte die
Blutsrache der Sippen untereinander. Die spätere Aufbringung des Wergeldes durch
die sämtlichen Magen oder Genossen der germanischen Vatersippe, die Verteilung des
empfangenen Wergeldes ganz oder teilweise an sämtliche Magen, die spätere Eideshülfe
der Magen, das spaͤtere Recht, den Genossen auszustoßen, für den die Sippe nicht haften
will, dies und vieles andere beweist, wie die Gens das Vorbild für alle Genossenschaft
ist, in welcher alle für einen und einer für alle stehen.
Die Gens hat gemeinsame Feste, Spiele und Tänze; wie auf der Festversammlung
des Stammes, bei den religidsen Aufführungen, so treten auf dem Schlachtfelde die
Glieder derselben geschlossen auf. Ihre kriegerische Kraft beruhte auf dem Schwure jedes
Genossen, dem anderen bis zum letzten Atemzuge beizustehen. Aber auch für wichtige
friedliche Geschäfte und Arbeiten hat sich da und dort eine Gemeinsamkeit oder ein
Reihedienst der Genossen ausgebildet, so sehr die Ernährung und Lebensfürsorge im
ganzen den einzelnen und den Muttergruppen überlassen bleibt. Wir finden Stämme, in
welchen die Sippengenossen Schiffe und Häufser gemeinsam bauen; einzelne haben
große Gentilhäuser fuͤr die Gens oder Teile derselben, die 40 bis 5800 Personen auf—
nehmen können; die Jagdgründe sind häufig den Gentes zugeteilt; später haben sie viel—
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.