Die städtischen Wirtschaftsinstitutionen und der städtische Haushalt. 297
„Der Stadt gemein Gut“ bestand ursprünglich wie im Dorfe, aus Allmenden,
Weiden, Wäldern, Wegen, Fischwassern, öffentlichen Plätzen. Teilweise hatte in älterer
Zeit der Stadtherr die Hand darauf gelegt; er hatte ursprünglich auch teilweise die
Stadtmauern, das Kaufhaus und Ähnliches gebaut; aber später sehen wir diesen großen,
alles städtische Leben beherrschenden Grundbesitz, wie die Allmende, die Mauern, die
Thore, das Kaufhaus, meist auch die Kirchen in der Hand der Stadt oder des Rates
selbst. Der Rat muß jetzt auch für die Verteidigung durch Wall und Graben, durch
die Wachttürme an der Landwehr sorgen und nimmt dazu die Geld- und persönlichen
Kräfte der Stadt in Anspruch. Wie im Altertume ist der „Stadt Bau“ lange die
wichtigste Ausgabe.
Zunächst hatte der Stadtrat in den alten Gewohnheiten der örtlichen Genofssen—
schaft die beste Stütze für eine billige Verwaltung. Wie das Patriciat im Stadtrate
ohne Bezahlung der Stadt diente, so mußte der Bürger Kriegsreisen und Nachtwachen
thun, seinen Harnisch, die Reichen ihre Pferde für den Kriegsfall halten, bei Feuers—
und Wassersnot unentgeltliche Hülfe leisten, auch Baudienste für Unterhalt der Straßen,
der Mauern thun, in allen möglichen lokalen Amtern ohne Entschädigung dienen. Und
wenn da und dort schon Gebühren und Entschädigungen bezahlt wurden, wenn die
Dienste, je komplizierter die Stadtverwaltung wurde, desto häufiger als nicht ausreichend,
als unzukömmlich sich erwiesen, die ganze, in der Stadt weiler als im Dorfe aus—
gebildete, unbezahlte persönliche Naturaldienstverfafsung hatte das Gute, in jedem Bürger
die Einsicht in die Notwendigkeiten des Gemeindelebens und den Gemeinsinn zu steigern.
Und während dieses billige System nun noch in voller Wirksamkeit war, ermög—
lichte der zunächst auf die Städte beschränkte Geld- und Kreditverkehr eine neue Art, die
Gesamtinteressen mächtig zu fördern, Diener und Kriegsleute zu besolden. Beiträge an
Naturalien und Geld für den König oder Stadtherrn, wohl hauptfächlich als Ersatß für
persönliche, besonders für Kriegsdienste, bestanden in den deutschen Siädten, ehe die
städtischen Räte diese Abgaben dann im 12. und 18. Jahrhundert für sich erhoben und
zu städtischen Vermögenssteuern weiterbildeten. Als diese nicht mehr ausreichten, kamen
die Ungelder auf Wein, Bier und Mehl, die Gebühren für Benutzung der städtischen
Einrichtungen hinzu, verdrängten teilweise die Vermögenssteuern, die nur in Jahren
außerordentlichen Bedürfnisses noch erhoben wurden. Und so sehr mit dem Durch—
dringen dieser Geldsteuerwirtschaft die Städte leistungsfähiger wurden, die Ausgaben
von Jahr zu Jahr waren doch so ungleichmäßig, daß nur die Städte, deren Ansehen
groß genug war, um Schulden machen zu können, sich den Weg zu immer höherer
Machtstellung offen hielten. Vom 18. Jahrhundert an bis ins 16. entwickelt sich dieser
städtische Kredit so, daß jeder in der Stadt, der überflüfsiges Kapital hat, es der Stadt
anbietet, die es gegen Leibrenten oder Ewigzins annimmt, damit große Barvorräte
sammelt, oft solche, die eine Jahreseinnahme übersteigen. Mit diesen großen Barvor—
räten wurde der Rat aber auch zu großen politischen Aktionen, Kriegen, Bündnissen,
Bauten, zum Erwerbe von Dörfern und Herrschaften in ganz anderer Weise als früher
befähigt. Die früher mäßige Vermögensverwaltung steigerte sich dadurch da und dort
außerordentlich: der Besitz der Dörfer und Herrschaften, die große Kreditverwaltung,
der städtische Bau-, Ziegel-, Kalkhof mit seinen Pferden und Personal, von wo aus
die Errichtung und Unterhaltung der Kirchen, Schulen, Rathäuser, Straßen, Brücken,
Brunnen, Quais, Kaufhäufer, Mühlen, Kranken- und Schlachthäuser besorgt wurde,
gaben schon genug zu thun. Und dazu kamen nun noch die städtischen Getreidespeicher
und Zeughäuser, die Beschaffung von Kanonen und Waffen. Wenn es nötig schien,
nahm der Rat den Salz- und den Weinverkauf in die Hand. Kurz, die Ausdehnung
der wirtschaftlichen Thätigkeit des Rates war eine sehr große.
Natürlich wuchsen auch entsprechend die Mißbräuche, die Klagen der Bürgerschaft
über teure Kriegsreisen und Gesandtschaften, über die Schmaufereien und die Freigebig⸗
keit des Rates, der wertvolle Geschenke an Freunde und Mitglieder machte, über die
Steuern und das Schuldenmachen, über schlechte Verwaltung des Getreidespeichers, über
falsche Maßnahmen der Wirtschaftspolitik. Die Verschuldung der Stadt war seit dem