224 Fünfzehntes Buch. Erstes Kapitel.
alterlichen Charakters? Brach der in den Tiefen seiner Brust
rauschende Quell religiösen Lebens plötzlich hervor?
Am 17. Juli 1505 trat Luther in das Kloster der
Augustiner-Eremiten zu Erfurt. Seine Familie fluchte ihm;
der Vater, um große Hoffnungen betrogen, hat noch im Jahre
1507 seinen Sohn als jungen Priester nur mit Widerwillen
wiedergesehen und ihm bei der festlichen Tafel nach der Primiz
statt mit Glückwünschen vielmehr mit Vorhaltungen über die
ernachlässigten Pflichten des vierten Gebotes zugesprochen.
Bot der Orden dem jungen Mönche Ersatz für die ver—
lorene Vaterliebe? Der Orden der Eremiten des h. Augustin
war, nach vergeblichen Versuchen der Päpste Gregor IX. und
Innocenz IV., die regellos lebenden Eremiten zu vereinigen,
durch Alexander IV., um die Mitte des 18. Jahrhunderts in
Italien begründet worden. Nach Deutschland kam der neue
Orden sehr früh; die urkundlichen Nachrichten über seine Ver—
breitung beginnen schon mit dem Jahre 1256; und mit seine
ersten Niederlassungen sind die Sammungen zu Gotha und
Erfurt. Im 14. Jahrhundert ist der Orden dann sehr empor—⸗
zeblüht; man hatte ihn gern in den Stäödten, seine Prediger
namentlich waren gesucht; und in Karl IV. fand er einen
freigebigen Gönner. Diese glückliche Ausbreitung wurde im
15. Jahrhundert freilich teilweise durch innere Gärungen ver—
langsamt; aber in ihnen hob sich aus der Masse der Klöster
ein Verband besonders strenger Observanz empor, die sächsische
Kongregation. Zu ihr gehörte neben den Klöstern zu Magde—
hurg, Nürnberg und München auch Erfurt; und im Jahre
1503 ward sie durch neue Konstitutionen nochmals in sich ge—
festigt. Doch führte diese Absonderung zu keiner abweichenden
Lehre, wenn auch auf die Lektüre der Bibel besonderes Gewicht
zelegt ward. Eher könnte man von einer besonderen kirch—
lichen Praxis sprechen. Zur Zeit Luthers waren die Augu—
stiner-Eremiten der sächsischen Kongregation zweifelsohne einer
der strengsten Orden; die Askese blühte in den Mauern ihrer
Klöster, und sie ging nicht in bloß äußeren Formen auf;
Zelbstprüfung ward dem Novizen zur Pflicht gemacht, und