Object: Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Betriebsvermögen. 
papierbestände, übrigens auch Valutaverluste, können dem jähr 
lichen Gewinn belastet oder aus einer Rücklage gedeckt oder 
als fiktives rechnungsmäßiges Aktivum eingestellt und regel 
mäßig abgeschrieben, d. h. auf einen längeren Zeitraum ver 
teilt werden; endlich können Kursgewinne nicht als Überschüsse, 
sondern als Minderung dieser Kursverluste behandelt werden. 
Schenkungen in Bargeld, beispielsweise an eine notleidende 
Gesellschaft zwecks Tilgung einer Unterbilanz oder Deckung 
eines Verlustes aus Unterschlagungen, sind bei Aktiengesell 
schaften nicht verteilungsfähiger Gewinn, sind nicht der Zwangs 
reserve zuzuführen, aber in die B. einzustellen. Die Deckung 
des Verlustes ist im Geschäftsbericht oder in der Gewinnrechnung 
ersichtlich zu machen. Geschenkte Gegenstände, z. B. Grund 
stücke an Eisenbahnen, sind ihrem Schätzungswert nach unter 
den Aktiven anzuführen, mit dem gleichen Betrag unter den 
Passiven, um eine Verteilung zu verhindern 1 ). Zuschüsse des 
Staates oder der Gemeinden zum Eisenbahnbau vermindern die 
Herstellungskosten, wenn sie als verlorner Zuschuß gegeben 
werden, oder bilden eine Schuld, falls sie rückzahlbar sind. Viel 
fach werden die erstgenannten Zuschüsse auf beiden Seiten der 
B. aufgeführt. 
Immaterielle Güter und Rechte, wie Patente 1 2 ), Urheber-, 
Firmen-, Verlagsrechte, Erfindungen, Fabrikationsgeheimnisse, 
Rechte auf Warenzeichen, Konzessionen, Berggerechtsame, kurz 
i ideelle Aktiva, können nur dann ein Bilanzaktivum bilden, 
wenn für die Erwerbung besondere Aufwendungen gemacht 
wurden 3 ). „Arbeitseinlagen“ (im Gegensatz zu Kapitaleinlage» 
1 ) Passow, Bilanzen, S. 250. „Ausgleichsfonds für unentgeltlich er 
worbenen Grundbesitz“. 
2 ) Vgl. Frankfurter Ztg., Nr. 169 von 1911 (Beurteilung der Pate«t- 
konti in Bilanzen). 
3 ) Über den „Geschäftswert“ einer Unternehmung vgl. die Mono 
graphie von Dicksee, Goodwill. 3 rd edition. London 1906 (Gee & Co.); 
Privatwirtschaftslehre, § 12. Bei dem Übergang der Dortmunder Union au« 
die Deutsch-Luxemburgische Bergwerk- und Hütten-Aktiengesellschaft 
wurden 2% Mül. M. angenommener ideeller Wert der Beteiligungen affl 
Kohlensyndikat, am Stahlwerksverband und den sonstigen Verbänden sowie 
% Mill. M. angenommener ideeller Wert der Kundschaft in die Bilaa« 
eingestellt.
	        
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