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J. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte.
läßt, oder wenn sie ohne Kinder stirbt; doch kann die Familie sich hier dadurch helfen,
daß sie dem Mann eine andere Frau kaufpreislos überantwortet. Hiernach gelten die
Töchter als Segen und Reichtum, und bei den Kafirs kommt es vor, daß Leute, die
einen großen Viehstand haben, und Leute mit vielen Töchtern sich zu einer Art von
Gesellschaft vereinigen, wo der Viehstand auf der einen und der Mädchenstand auf der
anderen Seite die Gesellschaftseinlage bildet.
Eine der interessantesten Entwicklungen ist es nun, wie der Frauenkauf wiederum
sich zersetzt hat und zum Scheinkauf geworden ist; dies auf verschiedenem Wege.
Vielfach wurde der Frauenpreis, der ursprünglich an den Vater oder Onkel der Frau
fiel, der Frau selber überlassen, und er wurde so zum Frauengut oder Wittum. Sehr
häufig war auch der Brauch, daß die Eltern der Frau dem Manne eine Aussteuer gaben,
welche den Frauenpreis aufwog oder ihn sogar uoch bedeutend überbot. So verschwand
allmählich der Frauenpreis, bei den Indogermanen ebenso wie bei den Semiten: bei den
Hindus wurde er zum Frauengut, qulka, bei den Hebräern zur Ketuba, bei den Arabern
und Islamiten zum Mahr.
Nunmehr war dem ethischen Zug der Entwicklung freier Spielraum gegeben, nach—
dem die Not des Daseins und der Zwang der Entwicklung abgeschüttelt war. So erstand
die Eheform, welche mystisch eine seelische Verbindung der beiden Ehegatten herbeizuführen
suchte: Blutverbindung, gemeinsames Essen und Trinken, so noch bei den Japanern der
San-Sankudo, d. h. das dreimalige Leeren dreier Becher, bei den Hindus die Reis—
vermischungen u. s. w.; so erstand die priesterliche Eheschließung beim Hervortreten eines
kräftigen Priestertums, wie bei den Hindus, wo diese Gottesehe in verschiedenen Formen
vorkommt, und wo der Brahmane die heiligen Sprüche selbst bei den niederen Kasten
yerliest, die sich ihm nur in einiger Entfernung nahen dürfen.
Die weiteren Schicksale des Eherechts können hier unbesprochen bleiben: mehr oder
minder wird in modernen Zeiten die Priesterehe zur Zivilehe, und die Zivilehe (meist
als obligatorische Zivilehe) beherrscht nunmehr unser Kulturleben.
Das aber zeigt diese ganze Entwicklung aufs klarste, wie ohne Wissen des Menschen
die Kulturfortschritte sich vollziehen: gewiß hat derjenige, der zuerst eine Frau geraubt
hat, in keiner Weise geahnt, daß er damit zum Wohlläter der Menschheit geworden ist.
Ein ähnlicher Fortschritt läßt sich auch in der Ehewahl dartun. Zunädhst ist
die Ehegenossenschaft von selbst gegeben. Die Gruppen heiraten zusammen, später
heiratet ein Einzelwesen der einen Gruppe ein Einzelwesen der anderen; das geschieht
aber nicht nach eigenem Belieben, sondern nach dem Wunsch der Gruppe oder der von
der Gruppe abgezweigten Familie. So ist noch auf weitem Gebiete die Wahl des
Lebensgefährten in den Willen der Familie gesetzt: es sind die Interessen der Familie,
welche in der Ehe als verkörpert erscheinen, und die Familie läßt sich darum das Be—
lieben des Einzelwesens nicht gefallen.
Ein großer Fortschritt ist es bereits, wenn beim Frauenkauf der Mann freie
Hand bekommt und für sein Geld, wie er beliebig Kuh und Kalb kaufen kann, sich auch
ein Weib zu verschaffen vermag. Die Oberherrfchaft des Geschlechts und der Familie
wirft sich jetzt auf die Frau: die Frau ist Ware und zwar geldwerte Ware in der Hand
der Familie, und der Frauenpreis gehört zu den Haupteinkünften des Familienhauptes.
Wie nun allmählich die Kaufehe aufhört und damit die Betrachtungsweise eine andere
zu werden beginnt, ist bereits ausgeführt. Aber noch jahrhundertelang leidet die Frau
unter der Obmacht ihrer Familie, und die Heirat gegen den Willen dieser ist der Frau
entweder nicht gestattet oder wird ihr schwer zum Vorwurf gemacht.
Erst die neuere Zeit hat die Frau auch hiervon befreit und damit für das
Einzelwesen einen neuen Boden der Betätigung geschaffen. Damit ist zugleich eine Fülle
individueller Leidenschaft und eine Betätigung indibidueller Wahlentscheidung mit allen
damit zusammenhängenden Leiden und Freuden gegeben, welche die Eigenart des neuzeitlichen
Lebens bildet. Mit der Freiheit der Wahl gewinnt die Wahl auch einen ganz anderen
Charakter; es sind persönliche, in den Tiefen des Geschlechtslebens ruhende Triebe, die
zum Ausdruck gelangen, eine Quelle individueller Freude und eine Quelle individueller