Full text : Schutz dem Arbeiter!

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Õ-  Trennung  der  Geschlechter.  Einrichtung  besonderer  Ankleide-  und
Waschräume.
Mit  der  Größe  der  sittlichen  Gefahren  der  industriellen  Entwickelung
iteigert  sich  auch  die  Verantwortung  der  Arbeitgeber,  Alles  fernzuhalten,
was  diese  Gefahren  erhöhen  könnte.  Es  ist  traurig,  wie  wenig  vielfach ­
  die  Arbeitgeber  diesen  Rücksichten  Rechnung  tragen,  wie  wenig  sie
uch  oft  bewußt  sind,  daß  sie  als  „Herren"  der  Fabrik  auch  verantwortlich ­
  sind  für  das,  was  dort  vorkommt.  Namentlich  in  Anstellung
^er  Meister  und  Beamten  wäre  Vorsicht  so  dringend  geboten;  allein  wie
W^le  Arbeitgeber  denken  auch  nur  daran,  daß  dieselben  ihre  Stellung  —
^  öoin  Arbeitgeber  ihnen  geliehene  Autorität  —  mißbrauchen  können?
^  ist  geradezu  erschreckend,  welches  sittliches  Verderben  oft  solche  Meister
Und  Angestellte  anrichten.  Die  Arbeiter  haben  nicht  den  Muth,  solche
usfentlichen  Aergernisse  zur  Anzeige  zu  bringen,  und  die  Arbeitgeber
uchmen  dieselben  vielfach  leicht,  betrachten  solche  Anzeigen  als  den  bloßen
usfluß  von  Neid  und  Rache.  Was  ein  Arbeitgeber  in  seinem  Hause,
o  br  gar  in  seiner  eigenen  Familie  nie  dulden  würde,  betrachtet  er  in
Jj l ‘  Fabrik  als  gegeben,  als  „selbstverständlich",  bemerkt  es  kaum.  —
urch  Gesetze  läßt  sich  natürlich  hier  auch  sehr  wenig  erreichen:  wo  eben
as  Gefühl  der  persönlichen  Verantwortung  fehlt,  wo  namentlich  in  einer
Fabrik  die  Sitte  und  das  sittliche  Bewußtsein  einmal  untergraben  ist,
llud  alle  Gesetze  wirkungslos.  Aber  das  schließt  doch  nicht  aus,  daß  auch
şir  gewisse  Minimalsorderungen  gesetzlich  festgelegt  werden,  um  die
gefahren  zu  mindern  und  auch  das  Gefühl  der  Verantwortung,  wo  es
Wummert,  zu  wecken.  So  hat  denn  der  deutsche  Reichstag  in  der  Session
on  1887  folgende  Bestimmung  mit  Einmüthigkeit  angenommen:
ş  "In  Fabriken,  in  welchen  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  beschäftigt  werden,  ist  für
Ņ^ttnung  der  Geschlechter  nach  Möglichkeit  zu  sorgen;  jedenfalls  müssen  für
^Leiterinnen  abgesonderte  Ankleide-  und  Waschräume  eingerichtet  werden."
.  Die  Trennung  der  Geschlechter  ist  nicht  immer  und  überall  möglich,
a  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  sich  oft  in  die  Hand  arbeiten,  oder  auch
Anlage  der  Fabrik  eine  Trennung  nicht  zuläßt.  Ein  einfaches  Verbot
^  Zusammenarbeitens  ist  deshalb  nicht  möglich.  Durch  obige  Bestimuung
  würde  aber  den  Aufsichtsorganen  (Fabrikinspectoren)  eine  wirkte ­
  Handhabe  gegeben,  wenigstens  soweit  als  möglich  auf  Trennung
er  Geschlechter  zu  dringen.  Es  läßt  sich  meistens  mehr  in  der  Richtung
^ņ,  mie  die  Arbeitgeber  glauben:  sei  es,  daß  Arbeiter  und  Arbeiterinnen
buigstens  nicht  an  demselben  Arbeitstisch,  an  derselben  Arbeits-^schine
  oder  Arbeitsstelle  arbeiten,  —  daß  z.  B.  die  Arbeiterinnen
U '  ker  einen  Seite,  die  Arbeiter  auf  der  andern  Seite  des  Websaales
            
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