Full text : Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

turn  den  großen  Gefahren  der  Gegenwart  und  von  den  noch
bedeutenderen  der  Zukunft.
Wir  halten  diese  Besorgnisse  zum  Theil  für  übertrieben,
aber  sind  dieselben  gerechtfertigt,  dann  werden  die  Argumente,
welche  Rücksichten  der  Sparsamkeit  gegenüber  der
sofortigen  Inangriffnahme  nothwendiger  Reformen
walten  lassen  wollen,  erst  recht  hinfällig.
Große  und  ernste  Gefahren  werden  doch  nicht  dadurch
gebannt,  dass  man  sich  angesichts  derselben  darauf  beschränkt,
Furcht  und  Angst  zu  empfinden  und  mit  einer  gewissen  Übertreibung ­
  zum  Ausdrucke  zu  bringen?
Vielmehr  hat  werkthätiges  Eingreifen  an  die  Stelle  der
müßigen  Klagen  zu  treten  und  nieder  Opfer  noch  Mühen
dürfen  gescheut  werden,  wenn  es  gilt,  ein  concret  vorhandenes ­
  und  als  solches  anerkanntes  Übel  zu  beseitigen  oder
doch  wesentlich  zu  mindern.
Die  Richtigkeit  des  hier  Gesagten  wird  wohl  kaum
ernstlich  in  Zweifel  gezogen  werden  wollen,  gleichwohl  wäre
es  sanguinisch,  anzunehmen,  die  Erkenntnis  von  der  hohen
Bedeutung  der  der  Besserung  der  verbrecherischen  und  arg
verwahrlosten  Jugend  gewidmeten  Anstalten  könnte  auch
sofort  eine  entschiedene  Änderung  jenes  Systems  zur  Folge
haben,  das  bisher  klare  gesetzliche  Bestimmungen  znm  größern
Theile  —  unausgeführt  ließ.
Es  „erscheint  darum  nothwendig  zu  zeigen,  dass  selbst
gewisse  Änderungen  an  den  bereits  bestehenden  Institutionen
dazu  ausreichen  würden,  um  wenigstens  eine  Besserung
der  vielfach  so  unbefriedigenden  Verhältnisse  herbeizuführen.
Fassen  wir  zunächst  die  beiden  obenerwähnten  Jugendabtheilungen ­
  der  Männerstrafanstalten  von  Prag  und  Marburg ­
  ins  Auge!
Je  vortheilhafter  sich  dieselben  zur  Geltung  bringen,
um  desto  mehr  ist  es  zu  bedauern,  dass  ihre  Wirksamkeit  sich
auf  eine  so  geringe  Anzahl  jugendlicher  Sträflinge  erstreckt*)
und  dass  selbst  innerhalb  dieser  geringen  Zahl  der  Vor-*)

  Von  October  1889  bis  zum  Ende  1892  waren  nur  816  jugendliche ­
  Personen  in  den  beiden  Jugendabtheilungen  Prag  und  Marburg
in  Strafhaft.
            
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