Full text: Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

E. Reklamationen. 
§ 19. Reklamationen wegen Zahlungsaufforderungen 
siud ausschließlich an den Aussteller derselben, den Zcntral- 
aktuar als Rechnungsführer des Verbandes, zu stellen. 
Titel XIV. 
WeröandsKoulrote und Ilntersuchungswesen. 
A. Die Kontrotargane. 
§ 1. Als Äontrolorgaue funktioniren der Sektivns- 
vorstaud, die Sektiouskounuission, die Kontrolkommissiou und 
der V erb a nd s i n s p e k t o r. 
§ 2. Die allgemeine Neberwachung der Handhabung 
der Kontrole in den Sektionen ist Sache des Zentralkomites. 
resp. seiner Organe. 
a) Der Sekti o n s v orst and. 
§ 3. Der Sektionsvorstand vertritt gegenüber den Sek- 
tionsmitgliedern das Zeutralkomite als oberste Kontrolbehörde; 
er ordnet den Vollzug aller bezüglichen Weisungen und Ver 
ordnungen an und ist für denselben gegenüber dem Zentral- 
komite verantwörtlich. 
§ 4. Er besorgt die Ueberwachnng der Controleure und 
vergewissert sich durch persönliche Nachschau, ob den Verbands 
vorschriften wirklich nachgelebt und im Speziellen, ob die Bei 
träge in die Sektions- und Zentralkasse in richtiger Weise 
eingezogen und verwendet werden. Er sorgt ferner dafür, daß 
die Untersuchungen und Strasabwandlungen ihre vorschrifts- 
gemäße Erledigung finden. 
b) Die Sektionskoinmission. 
§ 5. Die Sektionskommission unterstützt den Sektions 
vorstand iil der Ausübung dieser Obliegenheiten lind erläßt 
die nöthige Instruktion für die Kvntrolkominission.
	        
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