Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Verbands-Musterschutz.


beiden  Lagern  nur  Sympathie,  mtb  mit  ihm  war  einem  jener
Kniffe  das  Genick  gebrochen,  tuie  sie  in  flaueren  Geschäftszeiten ­
  nur  zu  gerne  in  allen  Industrien  sich  einnisten  und
dann  nur  noch  durch  Verbandsmaßregeln  auszurotten  sind.
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1886  ist  auch  das  Geburtsjahr  des  Musterschutzes
im  SWmnbc.
lung  von  Kaufleuten  die  Initiative  hiefür.  Das  Mnsterkopiren
hatte  schon  längere  Zeit  ganz  bedenkliche  Dimensionen  angenommen
  und,  abgesehen  von  ben  Schädigungen,  welche  diese
Praxis  den  Einzelnen  zufügte,  erzeugte  sie  auch  eine  gewisse
Laxheit  in  den  Begriffen  geschäftlicher  Moral  und  wirkte  zum
Theil  lähmend  für  die  Entwicklung  schöpferischer  Kräfte  in  der
Industrie.  Den  Initianten  schwebte  damals  der  Gedanke  vor,
mit  einem  Verbands-Musterschutze  nur  eine  Art  Provisorium
bis  zum  Erlasse  eines  schweizerischen  Gesetzes  in  dieser  Materie
zu  schaffen.  Das  Zentralkomite  nahm  die  Angelegenheit  sofort ­
  an  die  Hand  und  beauftragte  ein  Spezialkomite  mit  der
Ausarbeitung  einer  bezüglichen  Vorlage,  die  von  ihm  genehmiget ­
  und  von  der  außerordentlichen  Delegirtenversammlnng
  des  30.  September  1887  angenommen  wurde.  Dieselbe
bestimmt  im  Wesentlichen  Folgendes:
„Die  unmittelbare  oder  mittelbare  Nachahmung  von
Mustern  ist  untersagt.  Als  Nachahmung  gilt  auch,  wenn
Vài  fr  er  nicht  genau,  aber  doch  so  kopirt  sind,  daß  nach  dem
Ermessen  des  Fachgerichtes  eine  Uingehung  der  Vorschriften
über  Musterschutz  und  Täuschung  bezweckt  werden  sollte.  Ebenso
macht  sich  der  Verletzung  des  Musterschutzes  schuldig,  wer
mittelst  anvertrauter  Cartons  für  eigene  Rechnung  oder  für
Drittpersonen  Waaren  erstellt.  Zur  Beurtheilung  aller  zwischen
Verbandsmitgliedern  vorkommenden  Streitfälle  in  Bezug  auf
Musterschutz  wird  ein  Spezialgericht  errichtet,  welches  die  Fälle
abschließlich  beurtheilt.  Das  Gericht  spricht  im  Falle  der  Schulderkanntniß
  dem  Geschädigten  den  Schadenersatz  zu  »nd  stellt
            
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