Full text : Preußisches Landbuch

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ñuten  Werk  vorzustehen  und  solches  zu  kontinuireu  geschickt  sei,  vor
seinem  Tode  aufzutragen;  wie  denn  auch  derjenige  Direktor,  welchen
dieser  Steinbart  etwa  aunoch  bei  seinem  Lebe»  erwählen,  oder  bei
seinem  Absterben  benennen  möchte,  und  alle  Successores  oder  DircktorcS
des  Waisenhauses,  wie  sie-  nach  einander  folgen,  eben  das  Recht  haben
sollen,  einen  Direktoren!,  welcher  den,  abgehenden  in  der  Ordnung  folgen ­
  soll.  ebenfalls  zu  erwählen  oder  zu  ernennen.  Die  Präceptores
kann  der  jedesmalige  Direktor,  gleich  andern  Waisenhaus-Bedienten,
nach  seinem  eigenen  Belieben  annehmen  oder  dimittiren  rc."  Die  Anstalt ­
  erhielt  im  Laufe  der  Zeit  in  Folge  persönlicher  Verbindungen  der
Direktoren  aus  der  Familie  T  keinb  art  mancherlei  Zuwendungen,
wie  die  Karl  v.  Waldowschen  Stiftsgüter  Nendorf  und  Randen,
die  Freifrau  v.  D  erffli  ng  er  schcn  Stiftsgütcr  Kerkow  und  Krauseichc.
  Es  bestehen  bei  derselben  mehrere  Stipendien  für  Studirendc,
eine  Gräflich  v.  S  chmettowsche  Freistelle  und  sechs  Stellen  für  Knaben ­
  von  musikalischer  Vorbildung.  Durch  ein  volles  Jahrhundert  blieb
die  Verwaltung  des  Waisenhauses  mit  bestem  Erfolge  bei  der  Familie
Steinbart.  Gotthilf  Samuel  Steiubart,  der  dritte  Direktor
dieses  Namens  stiftete  in  der  Anstalt  das  „Pädagogium",  d.  h.  er  erweiterte ­
  die  Schule,  welche  im  Waisenhanse  sogleich  nach  deffen  Stiftung ­
  errichtet,  zwar  nur  eine  Elementar-Schnle  gewesen  war,  aber  doch
der  Absicht  der  Stiftung--Urkunde  gemäß  einzelne  befähigte  Waisen
bis  zur  Universität  vorbereitet  hatte,  zu  einem  vollständigen  Gymnasium, ­
  und  traf  auch  die  nöthigen  Einrichtungen,  um  nichtvcrwaiseten
Knaben  und  Jünglingen  außer  dem  Unterricht  in  der  Gymnasial-Schule
Erziehung  und  häusliche  Pflege  zu  gewähren.  Friedrich  II.  ertheilte
ihm  unter  dem  20.  März  1766  die  förmliche  Bestallung  als  Direktor
dieses  neuen  Zweiges  des  Waisenhauses,  und  die  neue  Anstalt  selber,
nämlich  Alumnat  nnd  Gymnasial-Schule  erhielten  den  Namen  eines
Königl.  Pädagogiums.  Durch  die  Privatinittel  des  Direktors  Gotti,ils
Samuel  Steinbart  ins  Leben  gerufen  und  durch  die  Privatmittel
seiner  Nachfolger  weiter  unterhalten,  erhielt  das  Pädagogium,  ohne
eigenes  Vermögen  und  ohne  sichere  Fundation,  seit  1837  eine  Staats-Unterstützung
  aus  den  Mitteln  des  Neuzcller  Schul-Fonds  von  jähruch
  2684-7  Thlr.,  wogegen  der  Staatsbehörde  an  Stelle  des  bis  dabln
  bestandenen  allgen,einen  Oberaufsichtsrechts  eine  erweiterte  Einwirkung ­
  auf  die  innern  und  äußern  Verhältnisse  der  Anstatt  von  Seitcn
  des  Direktors  zugestanden  wurde.  Das  „Waisenhaus"  gewährtvaterļosen,
  übrigens  gesunden  und  nicht  sittlich  verwahrloseten  Kindern  Erpehttng,
  Gymnasial-Unterricht  und  äußere  Verpflegung,  indem  cS  die  aufgenommenen
  Kinder  dem  in  den  Räumen  des  Waisenhauses  bestehenben
  Königlichen  Pädagogium  als  Zöglinge  übergicbt.  Die  Aufnahme
^folgt  zuerst  auf  ein  Probejahr;  wird  der  Kuabe  demnächst  in  der
Anstalt  behalten,  so  dauern  Erziehung  und  Unterricht  bis  zur  Einsegnung.
  Zeigt  der  Knabe  Befähigung  zu  höherer  Bildung,  so  kann
'hm  die  Wohlthat  gereicht  werden,  bis  er  sich  die  Reife  für  die  Unibersttät
  erworben  hat.  Der  zur  Probe  und  nach  bestandener  Probe
            
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