Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Der  Charakter  als  Bankin  st  itut  des  Preußischen  Staat
  e  s  tritt  in  der  Folgezeit  immer  mehr  und  mehr  hervor.  Als  solches
war  sie  Führerin  des  „Preußenkonsortiums".  Sie  pflegt  ferner  den
Depositenverkehr  und  betreibt  die  meisten  Zweige  des  regulären  Bankgeschäfts. ­
  Im  nationalen  Interesse  hat  sie  sich  an  der  Gründung  der  Ostbank
  für  Handel  und  Gewerbe  und  an  der  Deutsch-Asiatischen  Bank  beteiligt. ­
  Damit  sie  sich  der  Pflege  und  Überwachung  des  Marktes  der
Preußischen  Konsols  und  der  Deutschen  Reichsanleihen  in  erhöhtem  Maße
widmen  kann,  wurde  ihr  Kapital  1904  aus  99,4  Millionen  M  erhöht.  Ihr
Name  wurde  in  „Königliche  Seehandlung  sPreußische  Staatsbank)"  umgewandelt. ­
  Jetzt  heißt  das  Institut  Preußische  Staatsbank  (Seehandlung).
Die  1917  beantragte  Kapitalserhöhung  wurde  von  der  Regierung  außer
mit  inneren,  teils  bereits  1914  vorliegenden,  teils  mit  der  Übergangswirtschaft ­
  zusammenhängenden  Ursachen,  nicht  minder  damit  begründet,
daß  sie  „zum  Ausgleich  für  die  eingetretene  Krästeverschiebnng  gegenüber
den  größeren  Privatbanken  geboten  erscheine,  damit  die  Seehandlung  nicht
auf  den  Stand  einer  mittleren  Provinzbank  herabsinke,  vielmehr  eine
ebenbürtige  Stellung  auf  dem  Geldmärkte  behaupte
und  die  staatlichen  Interessen  dort  zu  wahren  vermöge,  und  damit  die
Großbanken  selbst  ihre  geschäftliche  Stellung  anerkennen  und  in  ihr  einen
begehrenswerten  Teilhaber  bei  den  Geschäften  des  gemeinschaftlichen
  Jnteressenkreises  erblicken".  1922  erfolgte  im  Hinblick  aus
die  Geldentwertung  und  die  Vermehrung  der  Kapitalien  der  Privatbanken
eine  weitere  Kapitalerhöhung  auf  560  Millionen  M.  Nach  der  Goldmmk-Nmstellung
  beträgt  das  Grundkapital  10  Millionen  RM.
Das  die  Verfassung  der  Staatsbank  neu  regelnde  Statut  vom  11.  März
1926  enthält  als  wesentliche  Neuerung  den  Übergang  vom  bureaukratischen
(Präsidial-)  zum  K  o  l  l  e  g  i  a  l  s  y  st  e  m.  Der  G  e  s  ch  ä  f  t  s  z  w  e  ck  wird
nunmehr  wie  folgt  umrissen:
„Die  Staatsbank  hat  die  Ausgabe,  die  Interessen  des  Preußischen  Staates  auf
dem  Kapital-  und  Geldmärkte  wahrzunehmen,  sie  hat  für  ihn  alle  Geschäfte  durchzuführen, ­
  bei  denen  die  Mitwirkung  einer  Bank  zweckmäßig  ist  und  die  Staatsverwaltung ­
  in  allen  einschlägigen  Fragen  zu  unterstützen  und  zu  beraten.  Zur
Erfüllung  dieser  Aufgabe  hat  sie  enge  geschäftliche  Beziehungen  zur  Wirtschaft,
insbesondere  zu  den  Banken,  zu  unterhalten.  Sie  soll  bei  ihren  Geschäften  den
allgemeinen  wirtschaftlichen  Belangen  Rechnung  tragen  und  ihre  Gelder,  sobald
sie  nicht  alsbald  für  öffentliche  Zwecke  gebraucht  werden,  der  Wirtschaft  zuführen.
            
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