Abschreibungen.
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läge vermehrt das Reinvermögen. Gewinnrückstellungen gehen
zu Lasten des verteilungefähigen Reingewinns, Abschreibungs
konten zu Lasten des Rohgewinns. Gewinnrücklagen sind in
der Gewinnverteilung, Abschreibungskonten in der Gewinn- und
Verlustrechnung ersichtlich zu machen.
Hinsichtlich der Dauer der Rückstellung ist ein Unterschied
zu machen zwischen Abschreibungen auf Anlagevermögen und
solchen auf Betriebsvermögen. Übermäßige Abschreibungen auf
festes Kapital sind dauernde Rückstellungen, d. h. dauernd bis
zur etwaigen Versilberung des Vermögensobjekts, wo bei einem
Verkauf oder einer Einbringung dieses Objekts in eine andere
Unternehmung über den Buchwert hinaus unter Umständen ein
Teil der Rückstellungen wieder frei wird (vgl. Ertragsrechnung),
oder dauernd bis zum Hinaufschreiben des Buchwertes, wenn
oine stille Abschreibungsreserve durch Hinaufsetzen des Buch
wertes gegenüber der letzten B. aufgelöst werden soll. Eine
außerordentliche, übermäßige Abschreibung kann auch durch
die in späterer Zeit unterlassenen notwendigen Abschreibungen
av >fgezehrt werden. Übermäßige Abschreibungen aut Umsatz-
v ermögen werden durch Veräußerung bzw. Eingang zu einem
den abgeschriebenen Buchwert übersteigenden Betrag frei, er
höhen den Jahresgewinn, den sie im Abschreibungsjahr ver-
h rzt haben. Solche Abschreibungsgewinne bilden dann einen
Rückersatz temporärer Gewinnrückstellungen durch zu hohe
Abschreibungen (vgl. auch S. 70).
5. Abschnitt.
Die Abschreibungen.
Auf die Lehre von den Abschreibungen soll hier nicht näher
^ugegangen werden. Wir verweisen auf die unten angegebene
deratur *). Die buchtechnische Behandlung wurde Band 1,
M Lettner, Selbstkostenberechnung industrieller Betriebe. 7. Anü
S. 226 ff.; Schiff, Die Wertminderungen an B^tnebsanlag B l
t9 °9; derselbe, Abschreibungen (Recht und Wirtschaft, 1921), Dicksee,