Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  1.

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Eine  kleine  Rolle  in  der  Abolitionsbewegung  hat  auch  die
Hoffnung  gespielt,  Afrika  zivilisieren  und  sich  dadurch ­
  einen  Ersatz  für  die  verloren  gegangenen
nordamerikanischen  Kolonien  verschaffen  zu  können.
Der  Sklavenhandel  hätte  der  Ausführung  solcher  Pläne  hinderlich ­
  sein  müssen;  denn  solange  die  Menschenjagden  im  Hinterlande ­
  nicht  aufhörten,  konnte  sich  Afrika  nicht  aus  dem  Zustand ­
  der  Barbarei  erheben.  Für  den  Fall,  dafs  der  seit  1775
befürchtete  Abfall  der  westindischen  Inseln  tatsächlich  eingetreten ­
  wäre,  sollten  Afrikas  Küstengebiete  England  eine
Entschädigung  bieten.  Den  „natürlichen"  Handel,  d.  h.  denjenigen ­
  in  Farbhölzern,  Baumwolle,  Indigo,  Reis  und  Zucker
hoffte  man  steigern  zu  können.  Clarkson  pflegte  zum  Beweise
dafür  auf  seinen  Agitationsreisen  afrikanische  Kolonialprodukte
und  Artikel  des  Gewerbefleifses  der  Eingeborenen  zu  zeigen
und  ziemlichen  Eindruck  damit  zu  machen.  Die  1791  gegründete ­
  Sierra-Leone-Kompagnie  versprach  sich  ähnliche  Erfolge. ­
  Ihr  Optimismus  ward  leider  an  der  sittlichen  Minderwertigkeit ­
  der  Schwarzen  zu  Schanden.  —
Auch  die  von  den  Interessenten  des  Sklavenhandels  genährte ­
  Befürchtung,  durch  die  Abolition  könnte  ein
beträchtlicher  Teil  der  Staatseinnahmen  Grofsbritanniens
  geschmälert  werden,  hat  Clarkson  (Impol.,
S.  109  ff.)  als  grundlos  nachgewiesen  und  damit  von
dieser  Seite  her  einen  indirekten  Antrieb  zur  Abolition
auszuüben  gesucht.  Verluste  an  Ausfuhrzöllen  auf  Waren,
die  zum  Tauschhandel  nach  Afrika  ausgeführt  wurden,  waren
ausgeschlossen,  weil  die  Artikel,  soweit  sie  britischen  Ursprungs
waren,  keine  Abgaben  zahlten,  und  weil  die  ostindischen  Güter
entweder  nicht  über  England  nach  Afrika  gehen  durften,  oder,
wenn  dies  doch  erlaubt  war,  bei  ihrer  Wiederausfuhr  aus  England ­
  eine  vollständige  Rückvergütung  des  Zolls  erhielten,  dem
sie  bei  der  Einfuhr  unterworfen  waren.  Für  alle  sonstigen
Artikel  betrug  die  Ausfuhrvergütung  einen  so  grofsen  Teil
der  Einfuhrabgabe,  dafs  von  der  Differenz  kaum  die  Zollbeamten ­
  hätten  besoldet  werden  können.
Ein  Minderertrag  an  Einfuhrzöllen,  mit  welchen  afrikanische, ­
  nach  England  importierte  Erzeugnisse  belegt  wurden,
war  gleichfalls  nicht  zu  befürchten,  da  die  afrikanischen  Produkte ­
  nicht  von  den  Sklavenschiffen,  sondern  in  besonderen
Fahrzeugen,  deren  Existenz  durch  die  Abolition  unberührt
blieb,  importiert  wurden.  Es  blieb  daher  nur  die  Befürchtung,
dafs  durch  die  Abolition  der  jährliche  Export  Westindiens  an
Zucker  und  Rum  vermindert  und  infolge  der  verringerten  englischen ­
  Ausfuhr  solcher  Waren  die  Zollerträge  Grofsbritanniens
geschmälert  würden.  Wir  hatten  jedoch  bereits  in  dem  ersten
Teil  dieses  Abschnittes  zu  zeigen  versucht,  dafs  eine  Verringerung ­
  der  westindischen  Überproduktion  gar  nicht  uner-
            
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