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Eine kleine Rolle in der Abolitionsbewegung hat auch die
Hoffnung gespielt, Afrika zivilisieren und sich dadurch
einen Ersatz für die verloren gegangenen
nordamerikanischen Kolonien verschaffen zu können.
Der Sklavenhandel hätte der Ausführung solcher Pläne hinderlich
sein müssen; denn solange die Menschenjagden im Hinterlande
nicht aufhörten, konnte sich Afrika nicht aus dem Zustand
der Barbarei erheben. Für den Fall, dafs der seit 1775
befürchtete Abfall der westindischen Inseln tatsächlich eingetreten
wäre, sollten Afrikas Küstengebiete England eine
Entschädigung bieten. Den „natürlichen" Handel, d. h. denjenigen
in Farbhölzern, Baumwolle, Indigo, Reis und Zucker
hoffte man steigern zu können. Clarkson pflegte zum Beweise
dafür auf seinen Agitationsreisen afrikanische Kolonialprodukte
und Artikel des Gewerbefleifses der Eingeborenen zu zeigen
und ziemlichen Eindruck damit zu machen. Die 1791 gegründete
Sierra-Leone-Kompagnie versprach sich ähnliche Erfolge.
Ihr Optimismus ward leider an der sittlichen Minderwertigkeit
der Schwarzen zu Schanden. —
Auch die von den Interessenten des Sklavenhandels genährte
Befürchtung, durch die Abolition könnte ein
beträchtlicher Teil der Staatseinnahmen Grofsbritanniens
geschmälert werden, hat Clarkson (Impol.,
S. 109 ff.) als grundlos nachgewiesen und damit von
dieser Seite her einen indirekten Antrieb zur Abolition
auszuüben gesucht. Verluste an Ausfuhrzöllen auf Waren,
die zum Tauschhandel nach Afrika ausgeführt wurden, waren
ausgeschlossen, weil die Artikel, soweit sie britischen Ursprungs
waren, keine Abgaben zahlten, und weil die ostindischen Güter
entweder nicht über England nach Afrika gehen durften, oder,
wenn dies doch erlaubt war, bei ihrer Wiederausfuhr aus England
eine vollständige Rückvergütung des Zolls erhielten, dem
sie bei der Einfuhr unterworfen waren. Für alle sonstigen
Artikel betrug die Ausfuhrvergütung einen so grofsen Teil
der Einfuhrabgabe, dafs von der Differenz kaum die Zollbeamten
hätten besoldet werden können.
Ein Minderertrag an Einfuhrzöllen, mit welchen afrikanische,
nach England importierte Erzeugnisse belegt wurden,
war gleichfalls nicht zu befürchten, da die afrikanischen Produkte
nicht von den Sklavenschiffen, sondern in besonderen
Fahrzeugen, deren Existenz durch die Abolition unberührt
blieb, importiert wurden. Es blieb daher nur die Befürchtung,
dafs durch die Abolition der jährliche Export Westindiens an
Zucker und Rum vermindert und infolge der verringerten englischen
Ausfuhr solcher Waren die Zollerträge Grofsbritanniens
geschmälert würden. Wir hatten jedoch bereits in dem ersten
Teil dieses Abschnittes zu zeigen versucht, dafs eine Verringerung
der westindischen Überproduktion gar nicht uner-