Full text: Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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so daß er Kapital zu 4 Prozent erhalten könne. Den Umfang der 
Summe bin ich außer Stande jezt zu bestimmen, ich glaube aber wohl, 
daß ein Kredit von 1 bis 200000 rth. auf 2 bis 3 Jahre zureichend seyn 
dürfte. 
2, Der Gutsbesitzer, der wider seinen Willen mit seinen Bauern und um 
gekehrt auseinandergesezt wird, ist verbunden, für das, was wider 
seinen Willen geschieht, die Kosten zu bezahlen. Die Regulierung 
geschieht als Landespolizeyliche Maaßregel, und daher halte ich es für 
angemessen, daß der Staat die Kosten für den bezahle, der wider seinen 
Willen zur Regulierung genöthigt wird. 
3, Durch öffentliche Werke, welche für Rechnung des Staats geführt 
werden, bekommt der Gutsbesitzer, der Bauer und der Tagelöhner 
Hülfe. Der Obaussäe Bau würde um mehrere Städte, wo das Straßen 
geld ein Einkommen gewährt, vorzugsweise und ausgedehnt in dieser 
Provinz zu führen seyn. 
4, Ein sehr wirksames Mittel zu Erhöhung des Wohlstandes einer Pro 
vinz ist jezt die Zucht feiner Schaafe. Es würde daher der Plan wegen 
Anlegung einer Stammschäferey in Ostpreußen und Litthauen wieder 
aufzunehmen und so ausgedehnt auszuführen seyn, daß jeder Guts 
besitzer für geringe Preise da Schaafe und Bökke erhalten könne. 
Diese Sache kann ihrer Natur nach nur allmählig ins Leben treten 
und durch die Stammschäferey würde die Möglichkeit gegeben, sie 
aufnehmen zu können. 
5, Die Verabreichung von Betriebs Kapital an einzelne Gutsbesitzer 
selbst kann meines Erachtens nur individuell behandelt werden. 
Die General Landschafts Direktion als die ständische Behörde 
würde sich zuvor von der Lage der Sache und der Persönlichkeit des 
Gutsbesitzers überzeugen und hiernächst ihre Anträge bei dem König 
lichen Oommissarius machen müssen. Wie oben bemerkt, vermuthe ich, 
daß wenige Gutsbesitzer in der Lage seyn werden, ein solches Kapital 
fordern zu können: die Höhe des Kapitals dürfte in keinem einzelnen 
Fall mehr als 10000 rth. betragen. 
6, Würden noch die Gutsbesitzer in Betracht kommen, welche bei per 
sönlicher Würdigkeit und wenn ihre Güter nicht über % des Werths 
verschuldet sind, bloß dadurch aus dem Besitz ihrer Güter zu kommen 
befürchten müssen, daß ihnen einzelne Kapitalien gekündigt werden. 
Haben solche Gutsbesitzer erwiesen ihr Gut zum Theil mit eigenem 
Kapital erkauft und diese Valuta noch vor dem Jahr 1806 gehabt: so 
würde für diese nur ein Kredit bei einem Geld-Institut unter Garantie 
des Staats bis auf % der Valuta zu eröffnen seyn. 
Und sollten diese Bedingungen insgesammt bei einzelnen Guts-
	        
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