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IV.
Brausten ers chm erzen.
(Aus der Vossischen Zeitung Nr. 58 bzw. Tageszeitung für
Brauerei Nr. 30.)
Die Annahme der Anträge des bayerischen Zentrumsabgeordneten
Speck in der Steuerkommission des Reichstags
hat in den Brauereikreisen, wie zu erwarten stand, lebhafte
Beunruhigung erzeugt. Der Deutsche Brauerbund hat Veranlassung
genommen in einer an die Steuerkommission gerichteten
Eingabe seine Bedenken zu äußern. Bei dem ersten
der beiden Anträge hat besonders die darin vorgeschlagene,
bis zu einer Verdoppelung des derzeitigen Steuersatzes
gehende Erhöhung der Steuer selbst, sowie die bis zu einem
Unterschiede von 4 Mk. pro Doppelzentner Malzverbrauch
reichende Staffelung der Steuer den Widerspruch der Interessenten
herausgefordert. Eine so weite Spannung der
Steuersätze gehe über die tatsächlich zwischen den großen und
kleinen Betrieben bestehenden Unterschiede in der Rohmaterialausbeute
hinaus, die doch allein für die Staffelung der
Brausteuer im Sinne einer Konsumsteuer maßgebend sein
können. Eine sich von 4—8 Mk. pro Doppelzentner Malz
erstreckende Staffelung der Steuer laufe auf eine Sondergewerbesteuer.
auf eine Strafsteuer für den Großbetrieb
hinaus, wogegen die Brauereien sich um so nachdrücklicher
wenden zu sollen glauben, als in Süddeutschland
die mit derselben Überspannung des Staffelsteuerprinzips
gemachten Erfahrungen die Aussichtslosigkeit solcher sozialpolitischen
Experimente schlagend erwiesen haben.
Die zunächst mit der Brauindustrie angestellten Versuche
legen vielfach die Befürchtung nahe, daß man hierbei nicht
stehen bleiben wird und daß die angeblich im Interesse des
„Mittelstandes" gegen den Großbetrieb gerichteten Tendenzen
auch auf andere Industrie- und Handelszweige übergreifen
können. Was heute den Brauereien zugemutet werde, könne
morgen auch bei jedem anderen Gewerbe versucht werden;
es gebe kaum eine Erwerbsgruppe, wo nicht der Gegensatz
zwischen den Kleinen und Großen bestehe. Die Geschichte der
Braustenerstaffelung in den süddeutschen Bundesstaaten zeige
aber, daß dort mit der Einführung dieses Steuerprinzips die
trennende Kluft zwischen den Interessen des Groß- und Kleinbetriebes
erweitert worden sei; die Gegensätze und die Konkurrenzverhältnisse
hätten sich verschärft, und der Gesetzgeber
sehe sich infolge der immer dringlicher werdenden Hilferufe
der kleinen und mittleren Betriebe zu immer weitergehenden
Konzessionen genötigt, die das Übel nur verschlimmern. Diese