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2 ) Rothenburg, Ad., 1821.
') Würzburg 1897.
Es liegt beachtenswerterweise keine am Main, alle liegen in der
Stadt, welche damals freilich noch eine Anzahl kleiner offener Wasser-
läufe enthielt. So wurde noch 1897 das Wasserrecht einer Gerberei
am Kürnach Bach um 8000 Mark abgelöst*), um die Kanalisation
durchführen zu können.
Für Rothenburg sind die Verhältnisse im Jahre 1821 ähnliches.
Es lagen
Obere Schmidtgasse
Weißgerber
1
Rotgerber
1
Steig
1
2
Plönlein
—
3
Spitalgasse
1
1
Rödersgasse
—
—
Rosengasse
1
—
Kapellenplatz
1
—
Würzburger Gasse
—
2
Judengasse
1
—
Klingengasse
—
3
Keine einzige derselben lag am Wasser, aber sie alle hatten eigene
Werkstätten. Die Straßen sind teilweise Hauptstraßen. Gerade in
Rothenburg sollte man die Existenz eines gemeinsamen Gerberhofes
wenigstens für die Ausübung der Wasserarbeiten erwarten.
Ich habe dann noch eine ganze Anzahl kleinerer und größerer
Plätze daraufhin untersucht; da das Resultat überall das gleiche war,
sollen weitere Aufzählungen hier unterbleiben. Man kann sagen, daß
um die Wende des 18. Jahrhunderts die Gerbereien, gleichgültig ob
rot oder weiß, verstreut in den Städten und Städtlein lagen, teils
oberhalb, teils unterhalb, teils am Wasser, teilweise ziemlich weit von
diesem entfernt. Ein bestimmtes Gesetz über die Lage der Gerbereien,
oberhalb oder unterhalb oder gemeinsam in einer Straße, läßt sich
nirgends aufstellen oder aufrecht erhalten. Es ist auch das, was
Jacobson über die Lage der Gerbereien am Ende des 18. Jahrhunderts
sagt, nur ein frommer Wunsch, der Geist der Verwaltungsmaßnahme,
aber es entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen.
Erst das 19. Jahrhundert mit seiner streng durchgeführten
Konzessionspflicht hat in der Gewerbeordnung ein Gesetz aufgestellt für
die Lage der Gerbereien, und hier auch nur für die neu anzulegenden;
denn die alten Gerbereien, welche heute noch verstreut in den Städten
liegen, großenteils allerdings nur noch als Leder- und Fellhandlungen
vorhanden, bestätigen noch die alte Lage. Da diese gesetzlichen Be
stimmungen heute noch in Geltung stehen und in ihren Forderungen immer
schärfer präzisiert werden, genügt hier der bloße Hinweis auf dieselben.