fullscreen: Die Entwicklung der Weißgerberei

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2 ) Rothenburg, Ad., 1821. 
') Würzburg 1897. 
Es liegt beachtenswerterweise keine am Main, alle liegen in der 
Stadt, welche damals freilich noch eine Anzahl kleiner offener Wasser- 
läufe enthielt. So wurde noch 1897 das Wasserrecht einer Gerberei 
am Kürnach Bach um 8000 Mark abgelöst*), um die Kanalisation 
durchführen zu können. 
Für Rothenburg sind die Verhältnisse im Jahre 1821 ähnliches. 
Es lagen 
Obere Schmidtgasse 
Weißgerber 
1 
Rotgerber 
1 
Steig 
1 
2 
Plönlein 
— 
3 
Spitalgasse 
1 
1 
Rödersgasse 
— 
— 
Rosengasse 
1 
— 
Kapellenplatz 
1 
— 
Würzburger Gasse 
— 
2 
Judengasse 
1 
— 
Klingengasse 
— 
3 
Keine einzige derselben lag am Wasser, aber sie alle hatten eigene 
Werkstätten. Die Straßen sind teilweise Hauptstraßen. Gerade in 
Rothenburg sollte man die Existenz eines gemeinsamen Gerberhofes 
wenigstens für die Ausübung der Wasserarbeiten erwarten. 
Ich habe dann noch eine ganze Anzahl kleinerer und größerer 
Plätze daraufhin untersucht; da das Resultat überall das gleiche war, 
sollen weitere Aufzählungen hier unterbleiben. Man kann sagen, daß 
um die Wende des 18. Jahrhunderts die Gerbereien, gleichgültig ob 
rot oder weiß, verstreut in den Städten und Städtlein lagen, teils 
oberhalb, teils unterhalb, teils am Wasser, teilweise ziemlich weit von 
diesem entfernt. Ein bestimmtes Gesetz über die Lage der Gerbereien, 
oberhalb oder unterhalb oder gemeinsam in einer Straße, läßt sich 
nirgends aufstellen oder aufrecht erhalten. Es ist auch das, was 
Jacobson über die Lage der Gerbereien am Ende des 18. Jahrhunderts 
sagt, nur ein frommer Wunsch, der Geist der Verwaltungsmaßnahme, 
aber es entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. 
Erst das 19. Jahrhundert mit seiner streng durchgeführten 
Konzessionspflicht hat in der Gewerbeordnung ein Gesetz aufgestellt für 
die Lage der Gerbereien, und hier auch nur für die neu anzulegenden; 
denn die alten Gerbereien, welche heute noch verstreut in den Städten 
liegen, großenteils allerdings nur noch als Leder- und Fellhandlungen 
vorhanden, bestätigen noch die alte Lage. Da diese gesetzlichen Be 
stimmungen heute noch in Geltung stehen und in ihren Forderungen immer 
schärfer präzisiert werden, genügt hier der bloße Hinweis auf dieselben.
	        
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