Full text: Die Handelskammern

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Die Kammern können Verstöße gegen die von ihnen erlassenen 
Vorschriften mit Geldstrafen bis zu 20 Mk. bedrohen; die Ver 
hängung der Strafen erfolgt auf ihren Antrag durch die unteren 
V erw altungsbehörden. 
Die Kosten der Kammern werden von den Gemeinden ihres 
Bezirks getragen; die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden 
verfügt die höhere Verwaltungsbehörde. Die Gemeinden dürfen 
ihre Beiträge auf die einzelnen Handwerksbetriebe umlegen. 
Haushaltungspläne, Anleihen usw. der Handwerkskammern unter 
liegen der behördlichen Bestätigung. 
Auf Grund des erwähnten Gesetzes sind in allen deutschen 
Bundesstaaten Handwerkskammern errichtet worden, wo bisher 
nicht ähnliche Einrichtungen bestanden. Bayern und Meiningen 
haben die Pflichten der Handwerkskammern den Handels- und 
Gewerbekammern übertragen, die drei Freien Städte und Sachsen 
ihren Gewerbekammern. 
Bald nach der Begründung der Handwerkskammern regte 
sich bei den alten und neuen Vertretungen des deutschen Hand 
werks der "Wunsch nach einer Vereinigung zum Zweck gegen 
seitiger Unterstützung bei ihren Arbeiten. Auf Einladung von 
25 Kammern trat am 15. Kov. 1900 der erste deutsche Handwerks 
und Gewerbekammertag in Berlin zusammen und gab sich eine 
feste Organisation. 
Die Aufgabe des Deutschen Handwerks- und Gewerbe- 
ka|mmertag~, welcher ebenso wie der Deutsche Handelstag eine 
freie von der Regierung unabhängige Vereinigung darstellt, ist, die 
gemeinsamen Interessen des deutschen Handwerkerstandes zu 
wahren, insbesondere eine möglichst einheitliche Durchführung 
der das Handwerk betreffenden Bestimmungen der Gewerbe 
ordnung anzubahnen und die Bedürfnisse und Wünsche des 
deutschen Handwerkerstandes durch gemeinsame Beratung und 
durch Eingaben zum Ausdruck und zur Kenntnis der Organe 
der Reichs- und Staatsbehörden zu bringen. 
Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag tritt zur 
Ausübung dieser Funktionen alljährlich zusammen. Ihn leitet 
und vertritt ein auf zwei Jahre gewählter Vorort, welcher die 
Versammlungen vorbereitet, die Versammlungsbeschlüsse ausführt 
und die laufenden Geschäfte versieht. Gleich dem Vorort wird 
auf zwei Jahre ein Ausschuß gewählt, der aus dem Vorort und 
sieben, möglichst sich über das ganze Reich verteilenden Kammern 
besteht. Diesem kommt es zu, den Kammertag zu berufen, die 
Tagesordnung festzustellen und Berichterstatter zu ernennen. Die 
Kosten der Geschäftsführung werden auf die einzelnen Kammern 
gleichmäßig verteilt. 
Kostendeckung. 
Handwerks 
und 
Gewerbe 
kammertag. 
Aufgabe. 
Organisation.
	        
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