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jährlich gewählten Direktion ausgeübt. Diese besteht aus einem
Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwei Sekretären, einem
Schatzmeister und zehn andern Mitgliedern. Alle sind wieder
wählbar; fünf Personen müssen alljährlich wiedergewählt werden.
Wenn Mitglieder der Direktion an der Ausübung ihrer Punktionen
verhindert sind, werden sie von den Korporationsmitgliedern
vertreten, welche hei der Wahl zur Direktion unter den nicht
gewählten die höchste Stimmenzahl erhielten.
Die Direktion hat die Aufgabe, alle allgemeinen Fragen der
Handelsinteressen zu beraten und zu fördern, die Aufnahme und
nötigenfalls den Ausschluß von Mitgliedern vorzunehmen und,
unterstützt durch die von ihr angestellten Beamten, die Verwaltung
der Anstalten und Einrichtungen der Associagao auszuühen. Sie
hält etwa monatlich eine Sitzung ab und setzt für die Beratung
von Spezialfragen Kommissionen ein. Für die Ausübung bestimmter
Verwaltungsaufgaben usw. bestanden 1905 sieben feste
Kommissionen.
Die A ssociagao besitzt ein in erster Linie zur Benutzung
der Mitglieder bestimmtes Lesekabinett, das auch
einige Würdenträger von Porto umsonst, andere Nichtmitglieder
gegen einen Jahresbeitrag von 4,8 Milreis besuchen dürfen. Die
Associa^ao verwaltet ferner das Börsengebäude, in welchem auch
das Handelsgericht und eine Handelsschule ihren Sitz haben. Die
Associagao versieht einen Wetternachrichtendienst durch telegraphische
Verbindung mit dem Hafen Leixoes. Sie verwaltet eine
Desinfektionsanstalt für die Sicherung der Hafenquarantäne. Sie
wendet endlich für die Verbesserung der Einfahrt in die Dueromündung
Arbeit und Geldmittel auf.
Der Präsident der Direktion beruft die Generalversammlungen
der Associac-ao unter Anführung der in der Versammlung
zu beratenden Gegenstände. Die Generalversammlungen sind bei
Anwesenheit von dreißig Mitgliedern beschlußfähig. Sie haben
die Direktion zu wählen, ebenso eine mit der Kontrolle des Finanzwesens
betraute Dreimännerkommission. Sie haben über außergewöhnliche
Ausgaben zu beschließen, ihrer Genehmigung, unterliegen
auch die Eeglements der von der Korporation geschaffenen
Anstalten. Sie beraten ferner alle ihnen von der Direktion oder
von besonderen Kommissionen vorgelegten Fragen. Alljährlich
im Januar finden zwei ordentliche Generalversammlungen statt;
in der ersten wird von der Direktion ein Bericht über ihre Tätigkeit
und über die Finanzverwaltung erstattet, in der zweiten diskutiert
die Generalversammlung den Bericht und nimmt die Neuwahl
der Direktion vor. Außerordentliche Generalversammlungen
müssen auf Antrag von nur sieben Mitgliedern berufen werden.
Tätigkeit.
Generalvei
Sammlung 1 .