Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*)  M.  I.  I  Nr.  5  S.  37.
**)  Vertrag  vom  12.  Juli  1883.

„1.  Befreiung  des  Kakao  von  jeder  Verzollung  oder  wenigstens
Herabsetzung  ans  ein  Minimum,  im  allerhöchsten  Falle  nicht
über  10  M.  p.  50  kg  und  zugleich  im  letzteren  Falle
2.  eine  entsprechende  Rückgewährung  des  Zolls  von  Kakao  und
Zucker  bei  der  Ausfuhr  von  Kakaofabrikaten.
3.  Sollten  diese  Wünsche  in  der  That  aus  etwa  finanziellen  Gründen
nicht  durchführbar  sein,  so  müssen  wir  dringend  für  eine  entsprechende ­
  Erhöhung  des  Fabrikatzolles  eintreten,  der  dann
freilich  unter  40  M.  P.  50  kg  nicht  gegriffen  werden  könnte,
immer  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  gegenwärtige  Rohkakaozoll
bestehen  bleibt."
Während  Punkt  3  durch  den  Zolltarif  von  1879  nur  theilweise  und
Punkt  2  erst  nach  und  nach  Erfüllung  fand,  ist  es  bezeichnend,  daß  nach
23  Jahren  bei  Gelegenheit  der  neuen  Zolltarifsberathung  der  in  Punkt  1
ausgesprochene  Wunsch  in  vollem  Umfange  und  in  ganz  gleichem  Sinne
wiederholt  werden  muß.
Welchen  Aufschwung  die  Chokoladen-  und  Kakao-Industrie  in  den
nur  einen  geringen  oder  gar  keinen  Kakaozoll  kennenden  Ländern,  Schweiz
und  Holland,  gewonnen  hat,  hat  sich  in  dem  verflossenen  Vierteljahrhundert
erwiesen.
Daß  man  bei  Gründung  des  Verbandes  hierfür  die  richtige  Auffassung ­
  hatte,  zeigt  eine  Eingabe  an  den  Reichskanzler  vom  12.  Februar
1879*),  in  welcher  auf  eine  von  demselben  unterm  15.  Februar  1878  an
den  Bundesrath  ergangene  Mittheilung  Bezug  genommen  und  dabei  besonders ­
  folgender  Satz  als  Ansicht  Bismarcks  herausgehoben  wird:
„Von  dieser  allgemeinen  Zollpflicht  würden  diejenigen  für
die  Industrie  unentbehrlichen  Rohstoffe  auszunehmen  sein,  welche
in  Deutschland  gar  nicht  erzeugt  werden  können."
Jahrelange  Kämpfe  hatten  dazu  gehört,  um  für  unsere  Industrie  den
mäßigen  Schutzzoll  von  60  M.  zu  erreichen,  als  uns  nach  Verlauf  von
4  Jahren  durch  den  spanischen  Handelsvertrag  eine  schwerwiegende,
schlimme  Ueberraschung  zu  Theil  wurde.**)  Ohne  daß  mit  den  betheiligten
Kreisen  Fühlung  genommen  worden  wäre,  fand  gegenüber  Spanien  eine
Herabsetzung  des  Chokoladezolls  von  60  ans  50  M.  statt.  Daß  Spanien
innerhalb  seiner  Grenzen  einen  nicht  unbedeutenden  Chokoladenverbrauch
hat,  ist  erklärlich,  ist  es  doch  das  Heimathland  der  Chokoladefabrikation.
Ausgeführt  hatte  es  bis  dahin  jährlich  nicht  mehr  als  100  kg  nach
Deutschland  und  bei  diesem  Quantuni  ist  es  auch  während  der  ganzen
Dauer  des  Vertrags  geblieben.  Ein  deutliches  Zeichen,  daß  man  damit
dem  vertragschließenden  Staate  keinen  Vortheil  geboten  hatte,  während  man,
            
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