Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

196 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. 
soziale Selbstbestimmung des Tarifrechts bezieht sich auf die 
Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. 
Ohne sie gilt ausschließlich das staatliche Recht und die Kraft 
des individuellen Willens. Da das staatliche Recht nur die 
äußersten Grenzen dieser Beziehungen einer Regelung unter 
wirft, bleibt ihr größtes Gebiet der einseitigen Beherrschung 
des Arbeitgebers unterworfen, der. weil er die Produktions 
mittel besitzt, in der Regel der stärkere individuelle Wille ist. 
Diese einseitige Bestimmung der Arbeitsbeziehungen wird 
durch die Art der sozialen Selbstbestimmung des Tarifrechts 
an die Mitbestimmung der Gegenseite gebunden. Der Arbeiter, 
der dem sozial einseitigen Gebot des Arbeitgebers unter- 
worfen war, untersteht nunmehr einer Rechtsnorm, deren 
Bildung dasselbe Prinzip bestimmt, das für die Bildung 
staatlichen Rechtes maßgebend ist. Damit löst sich ein Wider 
spruch, der das soziale Lebensgefühl des Arbeiters in unserer 
Zeit durschneidet. Soweit die Regeln staatlicher Art sind, 
die ihn umgeben, ist er zur Mitbestimniung berufen. Soweit 
sie aber sozialer Art sind — und diese sind oft viel drückender 
und eingreifender.—, ist er von jeder Mitwirkung aus 
geschlossen. Durch die soziale Selbstbestimmung im Recht 
dringt das moderne Prinzip der Rechtsbildung in gesellschaft 
liche Lebensgebiete ein, denen es seither fremd war. Das 
Leben im Staate und das Leben in der Gesellschaft wird, 
wenigstens formal, ausgeglichener. 
Nur die soziale Selbstbestimmung im Recht kann schließlich 
die gesellschaftliche Abhängigkeit aller Lebens 
verhältnisse zum Ausdruck bringen und damit die 
neuen gesellschaftlichen Kräfte einer erhöhten Wirksamkeit zu 
führen. Bisher hat das Recht zu seiner Anwendung im 
Leben nur individuelle Kräfte eingesetzt. Der Ausdruck dieses 
Verhältnisses ist die individuelle Bertragsfreiheit. Die soziale 
Selbstbestimmung im Recht erkennt die neuen gesellschaftlichen 
Kräfte an, die nach einer Normierung der sozialen Lebens 
bedingungen streben. Das Wesen dieser Normierung besteht
	        
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