Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Anlagen. 
vertrüge während des abgelaufenen Jahres; beizufügen sind beglaubigte 
Abschriften jedes Vertrags, die Zahl der Arbeiter oder Angestellten 
und der Arbeitgeber, sowie ein Bericht über die Verhandlungen vor der 
gemischten Kommission, dem Schiedsrichter und dem Gewerbegericht. 
II. Französischer Entwurf. 
(Regierungsentwurf). I 
Art. 12. Vor der Eingehung des Einzel-Arbeitsvertrags können 
kollektive Arbeitsverträge zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern 
und einem Verbände oder einer Gruppe von Arbeitnehmern oder 
zwischen den Vertretern beider Parteien, sofern sie hierzu besonders 
in der durch die Verbandsstatuten vorgeschriebenen oder einer anderen 
Form bevollmächtigt sind, geschlossen werden. 
Diese Kollektivverträge setzen gewisse Bedingungen fest, denen 
die Einzelverträge zwischen denjenigen Personen zu genügen haben, 
welche die Anwendung der in den Kollektivverträgcn enthaltenen Be 
stimmungen fordern dürfen. 
Die Arbeitgeber können sich verpstichten, den Kollektivvertrag 
während seiner Giltigkeitsdauer auf bestimmte Kategorien ihres 
Personals oder auch nur auf die Arbeitnehmer, die an seinem Ab 
schluß unmittelbar oder durch Vertreter teilgenommen haben, anzu 
wenden. 
Die Arbeitnehmer können sich verpflichten, den Kollektivvertrag 
entweder nur gegenüber den an seinem Abschluß beteiligten Arbeit 
gebern oder auch bei jedem Einzelvertrage, der während der Dauer 
eines Kollektivvertrages mit einem beliebigen Arbeitgeber innerhalb 
eines bestimmten lokalen Gebiets abgeschlossen wird, zu beobachten. 
Art. 13. Der Kollektivvertrag über die Arbeitsbedingungen 
bedarf der schriftlichen Form. Er muß zur Vermeidung seiner 
Nichtigkeit auf dem Sekretariat des für den Ort des Abschlusses zu 
ständigen Conseil des pmd’hommes oder in Ermangelung eines 
solchen auf der Gerichtsschreiberei des zuständigen Friedensgerichts 
niedergelegt werden. 
Die Einsicht in den Vertrag ist jedermann unentgeltlich gestattet. 
Beglaubigte Abschriften werden den Interessenten auf ihren 
Antrag und auf ihre Kosten erteilt. 
Die Verwahrung findet im Auftrag derjenigen Partei, die sie 
erst beantragt hat, und auf gemeinsame Kosten statt. 
') GcwKaufmG. XIV S. 396 ff.
	        
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