Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

III. Italienischer Entwurf. 
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Tarifvertrag ein Endtermin festgesetzt ist oder nicht. Mangels gegen 
teiliger Verabredungen der Parteien hat die Unterlassung der Kün 
digung binnen zwei Monaten vor dem Endtermin des Tarifvertrags 
dessen Verlängerung um ein weiteres Jahr zur Folge. Falls kein 
Endtermin festgesetzt ist, tritt die Aushebung erst zwei Monate nach 
dem Datum der erfolgten Kündigung in Kraft. 
III. Die Hauptwirkung der Arbeitstarifverträge soll darin liegen, 
daß die Bestimmungen der Tarifverträge ipso jure in die Arbeits 
verträge übergehen, in dem Sinne, daß keine Ungültigkeitsklage gegen 
die die Minimalsätze der Tarife verletzenden Arbeitsverträge erforderlich 
ist, wenn jemand die von den Tarifverträgen garantierten Vorteile 
beanspruchen will. 
IV. Unter Vorbehalt einer gegenteiligen Erklärung der Parteien 
sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu verpflichten, die Tarif 
verträge auch in den Arbeitsverträgen zu beobachten, die mit Personen 
geschlossen werden, welche nicht durch den Tarif gebunden sind. Für 
die Arbeiter hingegen, welche dieser Verpflichtung zuwidergehandelt 
haben, soll ein hinreichender Grund, sich der Haftung zu entziehen, 
in dem Beweis liegen, daß sie, bevor sie sich an Tritte verdungen 
haben, keine Arbeit bei Arbeitgebern, die in einem Tarifvertrags 
verhältnis stehen, gefunden haben. 
V. Dem Schutze des Gesetzes zu unterstellen sind auch die Tarif 
verträge, welche von einer Mehrzahl von nicht in registrierten Vereinen 
organisierten Personen geschlossen worden sind, und auch für diese 
Tarifverträge sollen die Bestimmungen der Ziffern III und IV gelten; 
doch ist ihre Dauer nur auf ein Jahr zu beschränken; im übrigen 
hat die Bestimmung der Ziffer II zu gelten. 
Jedoch soll gefordert werden, daß derartige Tarifverträge schrift 
lich abgeschlossen werden, daß bei ihrem Abschluß ein öffentlicher 
Beamter mitwirke, der den Wortlaut des Tarifvertrags beurkundet 
und außerdem beglaubigt, daß der Tarifvertrag von der erforderlichen 
Mehrheit genehmigt worden ist. Als erforderliche Mehrheit haben 
zu gelten: 2 ls der an der Versammlung, in welcher über den Tarif 
vertrag abgestimmt wird, teilnehmenden Arbeiter und 2 As der Arbeit 
geber, welche 2 /s der Arbeitnehmer beschäftigen. 
Die Abstimmung ist geheim vorzunehmen und die Annahme durch 
die gualifizierte Mehrheit verpflichtet auch die Minderheit zum Ein 
halten des Tarifvertrags. 
Die genannte Mehrheit ist auch erforderlich zur Übertragung der 
Vollmacht für den Abschluß des Tarifvertrags an eine oder mehrere 
Drittpersonen.
	        
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