Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Einführung. 
Angestellten und Arbeiter in staatlichen Verkehrsanstalten 
(Eisenbahn, Post und Telegraphie) und in den Militär- 
und Marinebetrieben *). Das Bedürfnis nach dieser Ein 
schränkung ergibt sich aus der Eigenart der für diese Kate 
gorien geltenden Verhältnisse. Wir behaupten nicht, daß für 
sie Tarifverträge undenkbar seien. Wir meinen nur, daß, 
wenn ein Arbeitstarifgesetz auch sie einbeziehen wollte, zuviel 
Rücksicht auf jene Eigenart zu nehmen wäre und überdies 
so viele unausgereifte Probleme behandelt werden müßten, 
daß es für den Inhalt und das Zustandekommen eines 
Arbeitstarifgesetzes besser ist, diese Verhältnisse einer Sonder 
regelung im Zusammenhange mit anderen allgemeinen Fragen 
zu überlassen. 
II. 
Grundanschauungen. 
An eine Lösung des legislativen Problems können wir 
nur denken, wenn von vornherein darüber Klarheit besteht, 
daß die Denk- und Lehrprinzipien des geltenden Rechts nicht 
ausreichen und Rechtsgedanken nötig sind, die aus dem 
Tarifvertrag selbst neu gewonnen werden^). Die Berechti 
gung dieses Standpunktes tritt zutage, wenn die Eigen 
tümlichkeit des Tarifvertrags frei von der rechtlichen Form 
des geltenden Rechts ins Auge gefaßt, die Forderungen, die 
sich aus einem solchen Anblick der „organischen Natur" des 
Rechtsinstituts an seine künftige Rechtsgestaltung ergeben, 
geprüft und von hier aus die grundlegenden Anschauungen 
gebildet werden. 
1 ) Vgl. das „Recht des Staatsarbeitsvertrags", Denkschrift, heraus 
gegeben vom Reichskartell der Verbände der Beamten und Arbeiter staat 
licher Verkehrsanstalten, Elberfeld, 1913, S. 7. 
2 ) Vgl. Kulemann, Neubildungen im Rechtestem, Einigungs 
amt II S. 193.
	        
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