Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

86 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts. 
Verhältnis an *). Damit muß aber die Gemeinschafts 
sphäre, in die die mehreren Vertragsparteien verschlungen 
sind, erschöpft sein. Bezüglich der Kündigung haben wir 
dies bereits dargetan. Sie muß den einzelnen Vertrags 
parteien selbständig zustehen. Dasselbe gilt für alle anderen 
Rechte und Pflichten, die sich aus einem Tarifvertrag ergeben. 
Sie müssen der Sondersphäre der einzelnen Vertragsparteien 
angehören. Namentlich folgt aus der natürlichen Tatsache, 
daß einzelne Vertragsparteien den Tarifvertrag verletzen 
und einzelnen Vertragsparteien Tarifverletzungen zugefügt 
werden können, die Selbständigkeit der darauf gestellten An 
sprüche und Pflichten. An solchen Rechten und Pflichten 
sind andere als die betroffenen Vertragsparteien unmittelbar 
nicht interessiert. Wie unter Umständen das sonderrechtliche 
Verhältnis der einzelnen Vertragsparteien, besonders das 
Kündigungsrecht, auf die Rechtsstellung der übrigen Vertrags 
parteien mittelbar einwirken kann, ist später darzulegen 
(S. 125). 
B. Die Vertragsmitglieder. 
1. 
Die Vertragsmitglieder nehmen an dem 
Tarifvertrag teil, ohne über ihn verfügungs 
berechtigt zu sein. Als Vertragsmitglieder werden alle 
i) Vgl. z. B. das Vertragsmuster für die örtlichen Tarifverträge im 
Baugewerbe (Einigungsamt I S. 120 unten), § 1 Ziff. 3: „Die Vertrags 
parteien dürfen abweichende Bestimmungen mit anderen Organisationen oder 
einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht treffen." Vgl. dazu die 
Entsch. des Zentralschiedsgerichts Nr. 289 für das deutsche Baugewerbe 
(Einigungsamt l S. 15). Der Bund der Baugeschäfte von Bremen hatte 
mit der freien Gewerkschaft einen Tarifvertrag abgeschlossen, an dem noch 
andere Arbeiterorganisationen als Vertragsparteien beteiligt waren. Nach 
träglich vereinbarte der Bund mit der freien Gewerkschaft einen Zusatz zum 
Tarifvertrag. Das Zentralschiedsgericht fand darin eine Abänderung des 
Tarifvertrags. Eine solche Änderung des Tarifvertrags könne aber nur 
gutgeheißen werden, wenn ihr alle Vertragsparteien zugestimmt hätten.
	        
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