VI. Schlußbestimmungen § 31 u. Anlage (zu 8 4).
121
Gruppe
der
Gewerbe
statistik.
Bezeichnung der Werkstätten.
VI.
Blei-, Zink-, Zinn-, Rol- und Gelbgießereien und sonstige Metall
gießereien.
Werkstätten der Gürtler und Bronzeure.
Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen
dieser Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden.
Metallschleifereien und -polierereien.
Feilenhauereien.
Harnischmachereien, Bleianknüpfereien.
VII.
Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird.
Werkstätten zur Herstellung von Explosivstoffen, Feuerwerks-
IX.
körpern, Zündhölzern und sonstigen Zünd'waren.
Abdeckereien.
Werkstätten, in denen Gespinste, Gewebe und dergleichen mittels
XI.
chemischer Agentien gebleicht werden.
Färbereien.
Lumpensort ierereien.
Felleinsalzereien, Gerbereien.
XII.
Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttapercha- und
Kautschukwaren.
Werkstätten zur Verfertigung von Polsterwaren.
Noßhaarspinnereien.
Werkstätten der Perlmutterverarbeitung.
XIII.
Haar- und Borstenzurichtereien. Bürsten- und Pinselmachereien,
sofern mit ausländischem tierischen Materiale gearbeitet wird.
Fleischereien.
XIV.
Hasenhaarschneidereien.
XV.
Bettfedernreinigungsanstalten.
Cheniische Waschanstalten.
Werkstätten der Maler und Anstreicher.
1. Das Verzeichnis ist Anlage zu Z 4.
2. Materialien: Siehe Anm. 1 zu § 4 und ferner Stenograph-Verh.
S. 6011, 5014, 6017, 7614, 7615.
In der Kommission wurden am Entwürfe folgende Änderungen vor
genommen: Es wurden eingefügt „Gipsbrennereien" in Gruppe IV; „Fcll-
einsalzereien, Gerbereien" in Gruppe XI; in Gruppe VI wurden nach dem
Worte „Quecksilber" die Worte des Entwurfs „zur Herstellung von Thermo-