Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

VI. Schlußbestimmungen § 31 u. Anlage (zu 8 4). 
121 
Gruppe 
der 
Gewerbe 
statistik. 
Bezeichnung der Werkstätten. 
VI. 
Blei-, Zink-, Zinn-, Rol- und Gelbgießereien und sonstige Metall 
gießereien. 
Werkstätten der Gürtler und Bronzeure. 
Werkstätten, in denen Blei, Kupfer, Zink oder Legierungen 
dieser Metalle bearbeitet oder verarbeitet werden. 
Metallschleifereien und -polierereien. 
Feilenhauereien. 
Harnischmachereien, Bleianknüpfereien. 
VII. 
Werkstätten, in denen Quecksilber verwandt wird. 
Werkstätten zur Herstellung von Explosivstoffen, Feuerwerks- 
IX. 
körpern, Zündhölzern und sonstigen Zünd'waren. 
Abdeckereien. 
Werkstätten, in denen Gespinste, Gewebe und dergleichen mittels 
XI. 
chemischer Agentien gebleicht werden. 
Färbereien. 
Lumpensort ierereien. 
Felleinsalzereien, Gerbereien. 
XII. 
Werkstätten zur Verfertigung von Gummi-, Guttapercha- und 
Kautschukwaren. 
Werkstätten zur Verfertigung von Polsterwaren. 
Noßhaarspinnereien. 
Werkstätten der Perlmutterverarbeitung. 
XIII. 
Haar- und Borstenzurichtereien. Bürsten- und Pinselmachereien, 
sofern mit ausländischem tierischen Materiale gearbeitet wird. 
Fleischereien. 
XIV. 
Hasenhaarschneidereien. 
XV. 
Bettfedernreinigungsanstalten. 
Cheniische Waschanstalten. 
Werkstätten der Maler und Anstreicher. 
1. Das Verzeichnis ist Anlage zu Z 4. 
2. Materialien: Siehe Anm. 1 zu § 4 und ferner Stenograph-Verh. 
S. 6011, 5014, 6017, 7614, 7615. 
In der Kommission wurden am Entwürfe folgende Änderungen vor 
genommen: Es wurden eingefügt „Gipsbrennereien" in Gruppe IV; „Fcll- 
einsalzereien, Gerbereien" in Gruppe XI; in Gruppe VI wurden nach dem 
Worte „Quecksilber" die Worte des Entwurfs „zur Herstellung von Thermo-
	        
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