Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

VI.  Schlußbestimmungen  §  31  u.  Anlage  (zu  8  4).

121

Gruppe
der
Gewerbestatistik. ­


Bezeichnung  der  Werkstätten.

VI.

Blei-,  Zink-,  Zinn-,  Rol-  und  Gelbgießereien  und  sonstige  Metallgießereien. ­

Werkstätten  der  Gürtler  und  Bronzeure.
Werkstätten,  in  denen  Blei,  Kupfer,  Zink  oder  Legierungen
dieser  Metalle  bearbeitet  oder  verarbeitet  werden.
Metallschleifereien  und  -polierereien.
Feilenhauereien.
Harnischmachereien,  Bleianknüpfereien.

VII.

Werkstätten,  in  denen  Quecksilber  verwandt  wird.
Werkstätten  zur  Herstellung  von  Explosivstoffen,  Feuerwerks-IX.



körpern,  Zündhölzern  und  sonstigen  Zünd'waren.
Abdeckereien.
Werkstätten,  in  denen  Gespinste,  Gewebe  und  dergleichen  mittels

XI.

chemischer  Agentien  gebleicht  werden.
Färbereien.
Lumpensort  ierereien.
Felleinsalzereien,  Gerbereien.

XII.

Werkstätten  zur  Verfertigung  von  Gummi-,  Guttapercha-  und
Kautschukwaren.
Werkstätten  zur  Verfertigung  von  Polsterwaren.
Noßhaarspinnereien.
Werkstätten  der  Perlmutterverarbeitung.

XIII.

Haar-  und  Borstenzurichtereien.  Bürsten-  und  Pinselmachereien,
sofern  mit  ausländischem  tierischen  Materiale  gearbeitet  wird.
Fleischereien.

XIV.

Hasenhaarschneidereien.

XV.

Bettfedernreinigungsanstalten.
Cheniische  Waschanstalten.
Werkstätten  der  Maler  und  Anstreicher.

1.  Das  Verzeichnis  ist  Anlage  zu  Z  4.
2.  Materialien:  Siehe  Anm.  1  zu  §  4  und  ferner  Stenograph-Verh.
S.  6011,  5014,  6017,  7614,  7615.
In  der  Kommission  wurden  am  Entwürfe  folgende  Änderungen  vorgenommen: ­
  Es  wurden  eingefügt  „Gipsbrennereien"  in  Gruppe  IV;  „Fclleinsalzereien,
  Gerbereien"  in  Gruppe  XI;  in  Gruppe  VI  wurden  nach  dem
Worte  „Quecksilber"  die  Worte  des  Entwurfs  „zur  Herstellung  von  Thermo-
            
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