Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Zur  Durchführung  des  Gesetzes.  27

Sie  werden  durch  die  P  r  e  s  s  e  aller  Richtungen  weitgehendste  Unterstützung ­
  finden.
1.  Es  genügt  aber  nicht,  daß  eine  gute  Sache  zwei-  oder
dreimal  zwischen  vielen  anderen  Fragen  in  der  Zeitung  erläutert
oder  nur  kurz  angedeutet  wird  (wesentlich  ist  dabei,  wie  es  geschieht, ­
  und  wir  empfehlen  volkstümliches  Darstellung),  —  wir
haben  vielmehr  eine  Schrift  im  Auge,  die  von  weit  größerer  Bedeutung ­
  ist.  Diese  Schrift  wird  von  der  arbeitenden  Bevölkerung,
namentlich  auf  dem  Lande,  dem  Handwerker  und  kleinen  Beamten
mindestens  fünfundzwanzigmal  im  Jahre  in  die  Hand  genommen
und  immer  wieder  durchgelesen.  Es  ist  der  Volkskalender.
Auch  das  vom  Kaiserlichen  Statistischen  Amt  herausgegebene  Reichsarbeitsblatt ­
  dürfte  bei  seiner  Billigkeit  (12  Nummern  jährlich  1  Mk.)
in  Betracht  kommen,  da  dort  Kinderschutzfragen  berücksichtigt  werden.
2.  Die  Kinderschutzvereine  müssen  ihre  „Mitteilungen"
als  Flugblätter  herausgeben  und  die  Propaganda  des  Tierschutzvereins ­
  nachahmen.  Hierzu  sind  Geldmittel  nötig;  wer  stiftet  sie?
3.  Die  großen  Arbeiter-Organisationen  jeder  Richtung
haben  für  die  Bereicherung  ihrer  Bibliotheken  durch  Bücher
über  Kinderschuh  zu  sorgen.
4.  Die  städtischen  Volksbibliotheken,  die  öffentlichen ­
  Lesehallen,  die  Lesegesellfchaften  haben  der  einschlägigen ­
  Literatur  besonderes  Augenmerk  zu  schenken.
5.  Die  Fachblätter  der  Innungen  und  Gewerkschaften, ­
  sowie  der  Arbeitervereine  sollten  die  Frage  fortgesetzt ­
  beleuchten.
6.  Die  Erwachsenen  sind  durch  Vorträge  seitens  der  Lehrer,
Arzte,  Gewerbeinspektoren,  Schulaufsichtsbeamten  und  Geistlichen  zu
belehren.
7.  Große  Vereinigungen,  wie  der  Verein  für  Sozialpolitik, ­
  Gesellschaft  für  Soziale  Reform,  Verein  für  Volkshygiene,
die  Gesellschaft  zur  Verbreitung  von  Volksbildung  könnten  Wanderlehrer ­
  bestellen.

')  Agahd:  Fritz,  Max  und  Moritz  oder:  Was  muß  der  Berliner  voin
Kinderschutzgesetz  wissen.  Berliner  Morgenpost  Nr.  802,  1903.
            
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