Zur Durchführung des Gesetzes. 27
Sie werden durch die P r e s s e aller Richtungen weitgehendste Unterstützung
finden.
1. Es genügt aber nicht, daß eine gute Sache zwei- oder
dreimal zwischen vielen anderen Fragen in der Zeitung erläutert
oder nur kurz angedeutet wird (wesentlich ist dabei, wie es geschieht,
und wir empfehlen volkstümliches Darstellung), — wir
haben vielmehr eine Schrift im Auge, die von weit größerer Bedeutung
ist. Diese Schrift wird von der arbeitenden Bevölkerung,
namentlich auf dem Lande, dem Handwerker und kleinen Beamten
mindestens fünfundzwanzigmal im Jahre in die Hand genommen
und immer wieder durchgelesen. Es ist der Volkskalender.
Auch das vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebene Reichsarbeitsblatt
dürfte bei seiner Billigkeit (12 Nummern jährlich 1 Mk.)
in Betracht kommen, da dort Kinderschutzfragen berücksichtigt werden.
2. Die Kinderschutzvereine müssen ihre „Mitteilungen"
als Flugblätter herausgeben und die Propaganda des Tierschutzvereins
nachahmen. Hierzu sind Geldmittel nötig; wer stiftet sie?
3. Die großen Arbeiter-Organisationen jeder Richtung
haben für die Bereicherung ihrer Bibliotheken durch Bücher
über Kinderschuh zu sorgen.
4. Die städtischen Volksbibliotheken, die öffentlichen
Lesehallen, die Lesegesellfchaften haben der einschlägigen
Literatur besonderes Augenmerk zu schenken.
5. Die Fachblätter der Innungen und Gewerkschaften,
sowie der Arbeitervereine sollten die Frage fortgesetzt
beleuchten.
6. Die Erwachsenen sind durch Vorträge seitens der Lehrer,
Arzte, Gewerbeinspektoren, Schulaufsichtsbeamten und Geistlichen zu
belehren.
7. Große Vereinigungen, wie der Verein für Sozialpolitik,
Gesellschaft für Soziale Reform, Verein für Volkshygiene,
die Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung könnten Wanderlehrer
bestellen.
') Agahd: Fritz, Max und Moritz oder: Was muß der Berliner voin
Kinderschutzgesetz wissen. Berliner Morgenpost Nr. 802, 1903.