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5. Die Anwendung des § 105 b der Gewerbeordnung auf
das Handelsgewerbe wird verboten."
Von den Gemeindebehörden fordern wir ortsstatutarische
Regelung der Sonntagsruhe nach denselben Grundsätzen.
Wir sind der festen Überzeugung, daß die völlige Sonntagsruhe
im Handelsgewerbe heute schon durchführbar ist und halten
sie aus sozialen und sittlichen Gründen für eine Notwendigkeit.
Der verschärfte Erwerbskampf macht einen Tag in der Woche,
an dem auch der Handlungsgehilfe sich seinen persönlichen Angelegenheiten,
seiner Erholung und Erbauung widmen kann, erforderlich.
Ferner gebietet die Gerechtigkeit, gleichwie den anderen
Berufen, auch dem Handlungsgehilfen die Wohltat eines freien
Sonntags zuzuwenden.
Die Erfahrungen haben uns gelehrt, daß weder die gesetzgebenden
Körperschaften noch die meisten Gemeindebehörden bisher
für die völlige Sonntagsruhe zu haben waren. Wir erstreben
deshalb ihre Einführung unter Annahme einer Übergangszeit,
während welcher die Sonntagsarbeit für die Kontore verboten,
für die offenen Verkaufsstellen aber auf höchstens 3 Stunden,
die in die Zeit bis vor 12 Uhr mittags fallen sollen, beschränkt
wird. Nach den Erhebungen des Kaiserlichen Statistischen Amts
kam nur in 33,03 °/„ der befragten Kontore Sonntagsarbeit vor.
Um so leichter kann auf sie völlig verzichtet werden, als demnach
zwei Drittel aller Kontore ohne Sonntagsarbeit auskommen und
das völlige Verbot bereits in einigen Gemeinden: Dresden,
Offenbach, Stuttgart, Mannheim, durch Ortsstatut eingeführt ist.
Aus unserer Statistik vom Jahre 1902 geht hervor, daß damals
nur in 110 Orten für den Sommer, in 127 für den Winter
Einschränkungen der Arbeitszeit für den Kleinhandel erfolgt waren,
davon jedoch nur in 22 um mehr als eine Stunde. Seitdem
haben sich die Verhältnisse nur ganz wenig gebessert, nicht zehn
Städte sind hinzugekommen, welche die Arbeitszeit verkürzt haben.
Mit den erfolgten Erweiterungen ist aber der Beweis erbracht,
daß bisher nur der Mangel sozialen Verständnisses und
die Unlust zu Neuerungen in den Gemeinden eine Verbesserung