Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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5.  Die  Anwendung  des  §  105  b  der  Gewerbeordnung  auf
das  Handelsgewerbe  wird  verboten."
Von  den  Gemeindebehörden  fordern  wir  ortsstatutarische
Regelung  der  Sonntagsruhe  nach  denselben  Grundsätzen.
Wir  sind  der  festen  Überzeugung,  daß  die  völlige  Sonntagsruhe ­
  im  Handelsgewerbe  heute  schon  durchführbar  ist  und  halten
sie  aus  sozialen  und  sittlichen  Gründen  für  eine  Notwendigkeit.
Der  verschärfte  Erwerbskampf  macht  einen  Tag  in  der  Woche,
an  dem  auch  der  Handlungsgehilfe  sich  seinen  persönlichen  Angelegenheiten, ­
  seiner  Erholung  und  Erbauung  widmen  kann,  erforderlich. ­
  Ferner  gebietet  die  Gerechtigkeit,  gleichwie  den  anderen
Berufen,  auch  dem  Handlungsgehilfen  die  Wohltat  eines  freien
Sonntags  zuzuwenden.
Die  Erfahrungen  haben  uns  gelehrt,  daß  weder  die  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  noch  die  meisten  Gemeindebehörden  bisher
für  die  völlige  Sonntagsruhe  zu  haben  waren.  Wir  erstreben
deshalb  ihre  Einführung  unter  Annahme  einer  Übergangszeit,
während  welcher  die  Sonntagsarbeit  für  die  Kontore  verboten,
für  die  offenen  Verkaufsstellen  aber  auf  höchstens  3  Stunden,
die  in  die  Zeit  bis  vor  12  Uhr  mittags  fallen  sollen,  beschränkt
wird.  Nach  den  Erhebungen  des  Kaiserlichen  Statistischen  Amts
kam  nur  in  33,03  °/„  der  befragten  Kontore  Sonntagsarbeit  vor.
Um  so  leichter  kann  auf  sie  völlig  verzichtet  werden,  als  demnach
zwei  Drittel  aller  Kontore  ohne  Sonntagsarbeit  auskommen  und
das  völlige  Verbot  bereits  in  einigen  Gemeinden:  Dresden,
Offenbach,  Stuttgart,  Mannheim,  durch  Ortsstatut  eingeführt  ist.
Aus  unserer  Statistik  vom  Jahre  1902  geht  hervor,  daß  damals
nur  in  110  Orten  für  den  Sommer,  in  127  für  den  Winter
Einschränkungen  der  Arbeitszeit  für  den  Kleinhandel  erfolgt  waren,
davon  jedoch  nur  in  22  um  mehr  als  eine  Stunde.  Seitdem
haben  sich  die  Verhältnisse  nur  ganz  wenig  gebessert,  nicht  zehn
Städte  sind  hinzugekommen,  welche  die  Arbeitszeit  verkürzt  haben.
Mit  den  erfolgten  Erweiterungen  ist  aber  der  Beweis  erbracht, ­
  daß  bisher  nur  der  Mangel  sozialen  Verständnisses  und
die  Unlust  zu  Neuerungen  in  den  Gemeinden  eine  Verbesserung
            
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