Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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und  Feiertagen  forderten.  Diese  11  Firmen  verteilen  sich  ungefähr ­
  gleichmäßig  auf  die  vorstehend  unter  b—e  aufgeführten
Geschäftszweige.
Daß  in  den  Kreisen  der  Handlungsgehilfen  die  größte
Einmütigkeit  über  die  vorliegende  Frage  herrscht  und  daß  diese
den  baldigen  weiteren  Ausbau  der  gesetzlichen  Bestimmungen  über
die  Sonntagsruhe  als  eine  Forderung  ihres  natürlichen  Rechtes
betrachten,  glauben  wir,  als  hinreichend  bekannt,  nicht  besonders
betonen  zu  brauchen.
Es  bleibt  als  dritter  Faktor  noch  das  kaufende  Publikum. ­
  Offenbar  ist  bei  der  Schaffung  der  gesetzlichen  Vorschriften
über  die  Sonntagsruhe  auf  die  Gewohnheit  weiter  Volkskreise,
die  notwendigen  Lebensbedürfnisse  erst  im  Augenblicke  des  Gebrauches ­
  zu  besorgen,  in  hohem  Maße  Rücksicht  genommen  worden.
Diese  üble  Gewohnheit  —  hervorgerufen  und  begünstigt  durch
die  übergroße  Nachgiebigkeit  der  Geschäftsleute  selbst  hinsichtlich
des  Geschäftsschlusses  —  ist  im  Laufe  der  Jahre  immer  mehr
zurückgetreten.  Wir  erblicken  hierin  eine  wahrhaft  segensreiche
Wirkung  des  Gesetzes  —  nicht  allein  für  die  Geschäftsleute  und
deren  Angestellte.
Mit  Recht  ist  das  Publikum  davon  zurückgebracht  worden,
den  Sonntag  als  den  Haupteinkaufstag  zu  betrachten;  es  hat
sich  allmählich  damit  abgefunden,  seine  Einkäufe  zu  anderer  Zeit
zu  machen,  so  daß  selbst  die  für  die  Sonntagsruhe  geschaffenen
Ausnahmetage  —  etwa  mit  Ausschluß  der  Sonntage  vor  Weihnachten ­
  —  von  ihm  gar  nicht  mehr  hinreichend  beachtet  werden,
wie  aus  mannigfachen  Preßäußerungen  hervorgeht.
Wenn  es  also  damals  vielleicht  zweckmäßig  sein  mochte,  auf
die  angedeuteten  Verhältnisse  Rücksicht  zu.  nehmen,  so  halten  wir
doch  heute  die  Zeit  für  gekommen,  wo  man  ohne  Schaden  zu
einer  Herabsetzung  der  Verkaufsstunden  wird  übergehen  können,
um  so  mehr,  als  der  regelrechte  Geschäftsverkehr  an  den  Sonn-  und
Feiertagen  sich  zum  allergrößten  Teile  doch  nur  mehr  auf  einige
Stunden  zusammendrängt.  Namentlich  haben  die  Morgenstunden
von  7--9  Uhr  meist  nur  einen  sehr  geringen  Wert  für  den  Ge ­
            
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