Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Erwin  Respondek,

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Opfermut  erstreckt,  so  wäre  wiederum  das  unglücklich  gefaßte  Moratorium, ­
  das  insbesondere  in  der  ersten  Zeit  alle  Kapitalien  festkgtc,
ein  unüberwindliches  Hindernis.  So  sprachen  in  der  Tat  alle  Faktoren
gegen  die  Auflage  einer  Kriegsanleihe.  Es  schien  in  den  ersten  Kriegsmonaten, ­
  daß  die  Finanzierung  des  Krieges  mit  Mitteln  des  Volkes
sich  nicht  durchführen  lassen  würde.
Bald  wurde  jedoch  mit  der  Größe  des  Kampfes  auch  der  Umfang
der  finanziellen  Erfordernisse  erkannt,  und  der  Finanzminister  mußte
rechtzeitig  für  eine  Unterstützung  der  Bank  von  Frankreich  Sorge
tragen.  Er  suchte  zunächst  eine  Anleihe-Emission  zu  umgehen  und  auf
Umwegen  sein  Ziel  zu  erreichen.  Trotz  der  wenig  günstigen  Lage  und
der  vielen  Faktoren,  die  eher  gtgen  als  für  ein  solches  Beginnen  sprachen,
wandte  sich  der  Finanzminister  dennoch  direkt  an  das  Volk,  und  zwar
mit  einer  ebenso  neuartigen  wie  originellen  Operation.
Das  Schatzamt  hatte  das  Recht,  Schatzscheine  bis  zu  einer  Höhe
von  940  Mill.  Frcs.  auszugeben.  Von  ihnen  waren  bis  zum  14.  September ­
  1914  nur  350  Mill.  Frcs.  in  Zirkulation.  Mehr  konnten  die  alten
Kunden  des  Tresors  nicht  abnehmen,  da  ihre  Kapitalquellen  sich  durch
die  gegenwärtigen  Zustände  verschlossen.  Ein  Wechsel  in  den  alten
Traditionen  und  Gewohnheiten  lag  daher  sehr  nahe.  Am  13.  September
1914  dekretierte  die  Regierung,  daß  ihre  Schatzscheine,  „Bons  du  Tresor“,
die  früher  nur  an  Banken,  Handelskammern  und  andere  Korporationen
abgegeben  werden  durften,  nunmehr  auch  dem  Volke  zugänglich  zu
machen  sind.  Dieser  Appell  an  die  weite  Öffentlichkeit,  an  das  Volk,
erwies  sich  als  eine  glückliche  Wendung.
Die  neuen  Kriegsschatzscheine  erhielten  einen  besonderen  Titel  und
zwar  den  Aufdruck:  „Bons  de  la  defense  nationale“.  Sie  lauten
auf  Abschnitte  von  100,  500  und  1000  Frcs.,  ihre  Laufzeit  ist  für  jede
Gattung  auf  3,  6  und  12  Monate  festgelegt  und  mit  5  %  verzinslich.
Die  Zinsen  zahlt  der  Staat  im  voraus,  da  sie  beim  Ankauf  der  „National-Verteidigungswechsel“
  vom  Kurs  sofort  abgeschlagen  werden.  Am
21.  Dezember  1914  wurde  der  Zins  auf  4  %  herabgesetzt.  Außerdem
trug  das  Schatzamt  zur  Beweglichkeit  des  Besitzes  dadurch  bei,  daß  es
die  National-Verteidigungswechsel  auf  den  Inhaber  stellte.  Daneben
konnten  die  Kapitalisten  und  Sparer  die  neuen  Schatzwechsel  auch
in  der  Form  eines  Orderpapiers  erhalten.  Und  dies  zu  allen  Summen
und  den  vorgeschriebenen  3  Arten  von  Laufzeiten.  Bei  ihrer  Emission
setzte  sich  die  Regierung  eine  Grenze,  bis  zu  der  sie  National-Verteidigungs-Wechsel
  absetzen  wollte.  Ihre  Umlaufsgrenze  wurde  aber  den
Bedürfnissen  der  Kriegslage  entsprechend  allmählich  erhöht.  So  erfuhr
die  Kontingentierung  im  Laufe  der  Zeit  die  nachstehenden  Veränderungen ­
  und  Erhöhungen:
Emissionsrecht  der  Schatzscheine:
bis  zum  Kriegsausbruch  940,00  Mill.  Frcs.
erhöht  durch:
Dekret  vom  3.  Dezember  1914  auf  ....  1400,00  Mill.  Frcs.
„  „  15.  Januar  1915  auf  3500,00  „  „
            
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