Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

10

Erwin  Respondek,

Aufschub  für  Zölle,  Steuern  und  andere  Abgaben  gewähren.  Eine  Stundung ­
  ist  bei  jenen  Zahlungen  vollkommen  unmöglich.  Der  Staat  braucht
gerade  in  Kriegszeiten  diese  Summen  für  seine  Bedürfnisse.  Er  ordnet
daher  vielmehr  an,  daß  die  Banken  den  Staatsschuldnern  in  weitgehendstem'Maße ­
  bei  der  Rückzahlung  ihrer  Guthaben  entgegenzukommen
haben.  Der  Staat  selbst  hält  aber  —  es  ist  dies  die  natürliche  Folge  —
als  Gegenleistung  auch  seine  Zahlungsverpflichtungen,  den  Zinsendienst ­
  und  andere  direkte  Leistungen  aufrecht.
Aus  der  zeitlichen  Folge  und  Anordnung  der  einzelnen  Verordnungen ­
  allein  sind  bei  näherem  Studium  die  innere  Tendenz  und  die  Zusammenhänge ­
  klar  zu  erkennen.  Ein  Erlaß  zieht  den  anderen  notwendig
nach  sich.  Denn  das  Moratorium  konnte  nicht  ein  Glied  in  dem  eng
verschlungenen  Kreditsystem  einseitig  schützen.  Alle  mußten  gleichmäßig ­
  und  gleichzeitig  geschützt  und  belastet  werden,  um  nicht  durch
Lücken  und  unangebrachte  Ausnahmen  einen  vollständigen  Zusammenbruch ­
  des  Wirtschaftskörpers  herbeizuführen.  Und  nicht  allein  dies.
In  dem  Augenblicke,  wo  die  französische  Regierung  sich  entschloß,
den  Schuldnern  zuzurufen:  ihr  seid  nicht  verpflichtet,  zu  zahlen,  da  eure
Verbindlichkeiten  prolongiert  sind,  mußte  sie  in  dieser  Bahn  fortfahren,
gleichgültig,  ob  sie  nach  kurzer  Zeit  bereits  die  Erkenntnis  errang,  daß
dieser  Weg  für  die  ökonomische  Entwicklung  des  Landes  von  niederdrückender ­
  und  schädlichster  Wirkung  ist.  Hier  liegt  der  folgenschwere
Kernpunkt  für  die  zukünftige  Gestaltung  des  Wirtschaftslebens.
Nach  den  mehrfach  geäußerten  Ansichten  der  französischen  Handeiswelt ­
  ist  das  Moratorium  als  ein  Fehlgriff  zu  betrachten.  Die  zahlreichen
Zuschriften  an  die  periodische  Presse  zeigen,  daß  sich  die  Geschäftswelt ­
  mit  Erbitterung  gegen  die  sogenannten  „Schutzmaßnahmen“  der
Regierung  wendet 1 ).  Diese  sind  —  nach  ihrer  Ansicht  -—•  nur  Leuten
nützlich,  die  schon  in  Friedenszeiten  zahlungsunfähig  waren.  Reelle
Geschäftsleute  und  Unternehmer  erfüllen  ihre  Zahlungsverpflichtungen.
Tatsächlich  würde  aber  das  Moratorium  vorwiegend  von  Schuldnern
ausgenutzt,  die  wohl  zahlen  könnten,  sich  aber  hinter  die  Bestimmungen
des  Moratoriums  verschanzen.  So  würde  der  wirklich  zahlungsfähige
und  zahlungswillige  Kaufmann,  dadurch,  daß  er  von  seinen  Schuldnern
in  leichter  und  unverantwortlicher  Weise  im  Stich  gelassen  wird,  schließlich ­
  selbst  dem  Ruin  entgegengeführt.  Die  reelle  Handelswelt  wünscht
vor  allem  keine  weitere  Berücksichtigung  der  morschen  Kreditinstitute,
sondern  —  Darlehnskassen  nach  deutschem  Muster.
Ihnen  schließen  sich  die  Handelskammern  an.  Sie  legen  der  Regierung ­
  ihre  Pläne  und  Entwürfe  bezüglich  der  Abänderungen  einzelner
Artikel  des  Moratoriums  vor,  um  das  wirtschaftliche  Leben  wieder
in  Fluß  und  guten  Gang  zu  bringen.  Ihre  sehr  weitgehenden  Forderungen
soll  der  Finanzminister  zum  Studium  entgegennehmen,  bevor  er  sich
über  die  jeweiligen  Änderungen  in  den  bereits  getroffenen  Maßnahmen
J )  Siehe  Temps,  Figaro  im  September,  Oktober  1914.  Siehe  L'Economiste  Frau-$ais
  1914/15.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.