Full text : Die Heimarbeit im Kriege

49

2.  Die  verschiedene  v  e  r  s  i  ch  e  run  g  srechtliche
Behandlung  wirtschaftlich  und  sozial  gleichgestellter
  Personenkreise  nach  der  Stell  n  n  g
ihres  Arbeitgebers  ist  unsinnig  und  unzweckmäßig.  Es
liegt  keine  Veranlassung  vor,  den  Werkstattarbeiter  eines  Hausgewerbtreibenden
  anders  zu  behandeln  als  den  Werkstattarbeiter  eines
anderen  Gewerbetreibenden  oder  eimn  Unterschied  zu  machen  ztvischen
  dem  Hausgetverbtreibenden,  der  für  einen  selbständigen  Unternehmer ­
  oder  für  einen  hausaewerblich  tätigen  Zwischenmeister
arbeitet.  Maßgebend  muß  das  Beschäftigungsverhältnis ­
  des  Arbeiters  und  nicht  die  Stellung  des  Arbeitgebers ­
  sein.
3.  Die  Hausgewerbtreibenden  mußten  sich  und  ihre  hausgcwerblich
  Beschäftigten  s  e  I  b  st  anmelde  n.  Wie  nicht  anders
zu  erwarten,  war  das  Ergebnis  dieses  Verfahrens  eine  sehr  lückenhafte ­
  Durchführung  des  Gesetzes.  Zahllose  Hausgewerbtreibende
meldeten  sich  nicht,  weil  sie  von  dieser  Bestimmung  keine  Ahnung
hatten  und  sich  darauf  verließen,  daß  sie,  wie  alle  anderen  Arbeiter,
von  ihrem  Arbeitgeber  gemeldet  würden,  oder  weil  sie  sich  den  siir
sie  drückenden  Lasten  entziehen  wollten  und  der  Neueinbeziehung
wenig  Verständnis  entgegenbrachten.  Das  alles  war  um  so
schwerwiegender,  als  die  Mitgliedschaft  nicht  mit  dem  Eintritt  in
die  versicherungspflichtige  Beschäftigung,  sondern  mit  der  Eintragung
  in  das  Mitgliederverzeichnis  der  Krankenkasse  begann,  nicht
gemeldete  Hausgewerbtveibende  also  überhaupt  nicht  versichert
waren.  Die  Pflicht  des  Arbeitgebers,  allmonatlich  Listen  der  von
ihm  beschäftigten  Hausgewerbtreibenden  einzureichen^  bot  keinen
genügenden  Ausgleich.
4.  Die  Hausgewerbtreibenden  mußten  ihre  Beiträge
s  e  l  b  st  einzahlen.  Das  bedeutete  nicht  nur  für  die  Versicherten, ­
  sondern  auch  fiir  die  Kassenverwaltungen  eine  erheblich
vermehrte  Mühewaltung.  Statt  mit  einem  Arbeitgeber  über
hundert  von  Arbeitern  abzurechnen,  war  die  gesonderte  Annahme ­
  von  zahlreichen  kleinen  Einzahlungen  erforderlich.
Die  Beitreibung  rückständiger  Beiträge  war  schwierig,  oft  erfolg-Leimarbeit
  im  Kriege.  4
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.