Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

490  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

verdoppelt  haben.  Seine  Mehrausfuhr  nach  Deutschland  steigt  schon  1782—1792
von  400  000  £  auf  1  y 2  Millionen,  von  1792—1814  auf  4  Millionen.  Das  mußte  sich
natürlich  mit  dem  Ende  der  Kontinentalsperre  noch  erhöhen.  Im  Jahre  1814  gingen
allein  für  21654  000  Taler  englische  Baumwollenwaren  in  Deutschland  ein.  Die
englischen  Waren  gingen  zu  Schleuderpreisen  weg;  aber  was  lag  an  vorübergehenden
Verlusten,  wenn  man  dadurch  auf  die  Dauer  den  Markt  gewinnen  und  ein  faktisches
Monopol  begründen  konnte,  —  ein  Manöver,  das  England  damals  weder  zum
ersten-  noch  zum  letztenmal  mit  Erfolg  inszenierte.  Die  deutsche  Industrie,  die  sich
eben  erst  von  den  Kriegszeiten  zu  erholen  begann,  vermochte  dieser  Konkurrenz  nicht
Widerstand  zu  leisten.  „Und  so  zerfielen",  wie  Weber  sagt,  „in  jener  Zeit  auch  noch
manche  tüchtige  Überreste  der  früheren  deutschen  Gewerbtätigkeit,  welche  dem  Einfluß
von  fast  zwanzig  Jahren  verheerender  Kriege  nicht  gewichen  waren."  Außerdem
hatten  die  linksrheinischen,  vor  kurzem  noch  französischen  Gebiete  Deutschlands  ihren
Absatz  nach  Frankreich  verloren.  Am  20.  März  1815  beschloß  das  englische  Parlament,
um  seine  während  der  Kontinentalsperre  künstlich  erzogene  Landwirtschaft  zu  erhalten, ­
  ein  Gesetz,  welches  alle  Korneinfuhr  verbot,  bis  der  Quarter  Weizen  den  Preis
von  80  Schillingen  erreicht  habe.  Das  wirkte  fast  wie  ein  Einfuhrverbot  und  hemmte
die  Ausfuhr  des  bedeutendsten  Erzeugnisses  Norddeutschlands,  die  sich  in  der  Zeit
von  1790—1801  vervierfacht  hatte.
Die  schädlichen  Wirkungen  aller  dieser  Vorgänge  zeigten  sich  am  meisten  zu  Ende
des  zweiten  Jahrzehntes.  Die  herrschende  Teuerung  lähmte  allen  Unternehmungsgeist ­
  und  damit  die  Kraft  zum  Widerstand.  Allenthalben  Rückgang,  überall  Mangel
an  Beschäftigung,  allerorts  Klagen,  —  das  war  die  Signatur  des  deutschen  Handels
wie  der  deutschen  Industrie  in  den  Jahren  nach  dem  großen  Befreiungskriege!  „Trostlos
ist  dieser  Zustand  für  Männer,"  sagt  die  von  Fr.  List  verfaßte  Petition  des  Handelsvereins ­
  noch  im  Jahre  1819,  „welche  wirken  und  handeln  möchten;  mit  neidischen
Blicken  sehen  sie  hinüber  über  den  Rhein,  wo  ein  großes  Volk  vom  Kanal  bis  an  das
Mittelländische  Meer,  vom  Rhein  bis  an  die  Pyrenäen,  von  der  Grenze  Hollands
bis  Italien  aus  freien  Füßen  und  offenen  Landstraßen  Handel  treibt,  ohne  einem
Mautner  zu  begegnen."  In  diesen  Worten  der  Klage  ist  auch  zugleich  der  Grund
ausgesprochen,  dem  man  vor  allem  das  Darniederliegen  der  deutschen  Industrie  zuschreiben ­
  zu  müssen  glaubte.

2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.
Von  Karl  Theodor  v.  Eheberg.
Eheberg,  Historische  und  kritische  Einleitung  zu  Fr.  Lifts  Nationalem  System  der
politischen  Ökonomie.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta,  1883.  S.  17  und  S.  23—30.
Im  Jahre  1828,  das  in  dieser  Beziehung  als  ein  für  Deutschlands  Geschichte
außerordentlich  bedeutsames  bezeichnet  werden  muß,  entstanden  der  Bayerisch-Württembergische
  Zollverein  (18.  Januar)  und  kurze  Zeit  nachher  der  Preußisch-Hessische
(14.  Februar),  als  die  ersten  eigentlichen  Zollvereine,  welche  die  Geschichte  kennt.  .  .  -
Roch  im  Jahre  1828  suchten  Bayern  und  Württemberg  auf  Veranlassung  des
letzteren  auch  mit  anderen  deutschen  Ländern,  und  zwar  zunächst  mit  dem  zollvereinten ­
  Preußen-Hessen,  bessere  Verkehrsverhältnisse  durch  einen  Handelsvertrag  anzubahnen. ­
  Der  Versuch  war  erfolgreich;  beide  Zollverbände  gewährten  sich  durch  Vertrag ­
  vom  27.  Mai  1829  manche  Zollerleichterungen  und  verpflichteten  sich  auch,  ihre
Zollsysteme  immer  mehr  in  Einklang  zu  bringen.  Es  versteht  sich,  daß  dieser  Vertrag
die  vollständige  Vereinigung  der  beiden  Verbände  und  den  Beitritt  anderer  Staaten
sehr  zweckmäßig  vorbereitete.
            
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