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lichkeit in eine Föderation verwandelt. Da es aber die Verfassung
unserer Lordskammer bis jetzt nicht zuläßt, daß bei uns die in dem
amerikanischen und australischen Senate verkörperten Ideen durchge
führt werden, muß das Zahlenmißverhältnis der Wahlkreise des Hauses
der Gemeinen ertragen werden. Irland und Schottland mußte ganz
unabhängig von ihrer Bevölkerungshöhe eine Mindestanzahl von Ab
geordneten gewährt werden, und es liegt kein Grund vor, dieses Ab
kommen zu alterieren. Es wäre ein Mißbrauch demokratischer Be
dürfnisse, wenn 4 500 000 Menschen in Schottland nicht mehr Ver
treter ins Parlament senden sollten, als London mit seinen 5 000 000
Einwohnern, oder wenn 4 400 000 Irländer nicht mehr Macht im Par
lamente hätten, als zwei oder drei überfüllte Städte Englands. Gar oft
erklärt man uns, daß der stetigen Abnahme der Bevölkerung Irlands
eine entsprechende Verringerung der parlamentarischen Vertretung
dieser Insel parallel gehen müßte. Doch man könnte mit einem An
scheine von Recht in entgegengesetzterWeise argumentieren.Denn wenn
die falsche Gesetzgebung und die Nachlässigkeit des britischen Parla
ments die Entvölkerung Irlands verursacht hätten und die Angemessen
heit einer Vertretung an ihren Früchten zu beurteilen wäre, so könnte
der Rückgang der irländischen Bevölkerung eher für eine Vermehrung,
als für eine Verminderung der parlamentarischen Sitze Irlands sprechen.
Über die Vertretung von Minoritäten können sehr viel unnütze
Reden aufgewendet werden. Vertreten ist die Minorität immer—sobald
sie nur verhältnismäßig so viel Stimmen auf sich vereinigt, daß sie
auf Sitze im Parlamente Anspruch erheben kann. Die Anwesenheit
eines einzelnen Mannes oder zwei einzelner Männer, die von etlichen
über das Land verstreuten Wählern ins Unterhaus gesandt worden
sind, ist für die Exaktheit des Repräsentativsystems bedeutungslos.
Einfluß übt allein die Vertretung eines politischen Gedankenkreises,
der an allgemeiner Wichtigkeit genügend gewonnen hat, politisch
organisiert zu werden. Ideen jedoch, die so eigentümlich oder so
akademischer Natür sind, daß sie ihre Affinität mit Salonschrullen
oder den Erzeugnissen der Studierstube kaum zu leugnen vermögen,
entbehren jener politischen Befähigung, die zur parlamentarischen Ver
tretung berechtigt. Denn Ansichten, die in den gesetzgebenden Körper
schaften Sitz und Stimme fordern, müssen auf die Probe gestellt wer
den. Sind sie beschaffen, ein allgemeineres Interesse wachzurufen? Oder