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lichkeit in eine Föderation verwandelt. Da es aber die Verfassung
unserer Lordskammer bis jetzt nicht zuläßt, daß bei uns die in dem
amerikanischen und australischen Senate verkörperten Ideen durchgeführt
werden, muß das Zahlenmißverhältnis der Wahlkreise des Hauses
der Gemeinen ertragen werden. Irland und Schottland mußte ganz
unabhängig von ihrer Bevölkerungshöhe eine Mindestanzahl von Abgeordneten
gewährt werden, und es liegt kein Grund vor, dieses Abkommen
zu alterieren. Es wäre ein Mißbrauch demokratischer Bedürfnisse,
wenn 4 500 000 Menschen in Schottland nicht mehr Vertreter
ins Parlament senden sollten, als London mit seinen 5 000 000
Einwohnern, oder wenn 4 400 000 Irländer nicht mehr Macht im Parlamente
hätten, als zwei oder drei überfüllte Städte Englands. Gar oft
erklärt man uns, daß der stetigen Abnahme der Bevölkerung Irlands
eine entsprechende Verringerung der parlamentarischen Vertretung
dieser Insel parallel gehen müßte. Doch man könnte mit einem Anscheine
von Recht in entgegengesetzterWeise argumentieren.Denn wenn
die falsche Gesetzgebung und die Nachlässigkeit des britischen Parlaments
die Entvölkerung Irlands verursacht hätten und die Angemessenheit
einer Vertretung an ihren Früchten zu beurteilen wäre, so könnte
der Rückgang der irländischen Bevölkerung eher für eine Vermehrung,
als für eine Verminderung der parlamentarischen Sitze Irlands sprechen.
Über die Vertretung von Minoritäten können sehr viel unnütze
Reden aufgewendet werden. Vertreten ist die Minorität immer—sobald
sie nur verhältnismäßig so viel Stimmen auf sich vereinigt, daß sie
auf Sitze im Parlamente Anspruch erheben kann. Die Anwesenheit
eines einzelnen Mannes oder zwei einzelner Männer, die von etlichen
über das Land verstreuten Wählern ins Unterhaus gesandt worden
sind, ist für die Exaktheit des Repräsentativsystems bedeutungslos.
Einfluß übt allein die Vertretung eines politischen Gedankenkreises,
der an allgemeiner Wichtigkeit genügend gewonnen hat, politisch
organisiert zu werden. Ideen jedoch, die so eigentümlich oder so
akademischer Natür sind, daß sie ihre Affinität mit Salonschrullen
oder den Erzeugnissen der Studierstube kaum zu leugnen vermögen,
entbehren jener politischen Befähigung, die zur parlamentarischen Vertretung
berechtigt. Denn Ansichten, die in den gesetzgebenden Körperschaften
Sitz und Stimme fordern, müssen auf die Probe gestellt werden.
Sind sie beschaffen, ein allgemeineres Interesse wachzurufen? Oder