Full text: Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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der Roh- und Hilfsstoffe bis zur Verarbeitung und Ablieferung. 
Zinsenverluste entstehen auch bei länger dauerndem Er 
zeugungsprozeß auf die bar bezahlten Arbeitslöhne, vom 
Tage der Verausgabung bis zur Fertigstellung (bei Arbeiten auf 
Bestellung) bzw. bis zum Rückersatz der Barausgaben bei Ein 
gang des Verkaufswertes (bei Arbeiten auf Vorrat). Die auf den 
baren Verkaufswert berechnete Vergütung des Käufers für Zins 
verluste vom Verkaufstage bis zum Verfalltag bzw. bis zur Be 
zahlung der Rechnung (aktive Zinsen, Verzugszinsen, vgl. Verkaufs 
kalkulation) heißt Skonto. Endlich sind die Zinsenausgaben für 
die Beschaffung von Geldkapital auf dem Wege des Kredits als 
Unkostenbestandteile zu erörtern (Darlehenszinsen). 
1. Ob Zinsen auf das eigene Unternehmerkapital, die Rech 
nungszinsen, wie wir sie bezeichnen wollen, als ein Teil der Selbst 
kosten angesehen werden dürfen, ist strittig. Die einen wollen sie 
aus dem zu erzielenden Reinertrag der Unternehmung decken, andere 
rechnen sie zu den Unternehmungskosten r ). Nach preußischem Ein 
kommensteuergesetz zählten sie nicht, nach bayerischem Steuer 
gesetz zählen sie zu den abzugsfähigen Erwerbs- oder Betriebskosten. 
An sich sind solche Zinsen keine Ausgaben, sondern ein Teil 
des Jahresgewinnes, ein „Bruchstück des produzierten Mehrwertes“ 
(Marx). Rechnet der Unternehmer Zinsen auf das eigene Unter 
nehmerkapital (Aktiva —- Schulden) zum üblichen Zinsfuß, so 
ist er von seinem subjektiven Unternehmerstandpunkt im Recht: 
erst über diese Verzinsung des Kapitals hinaus ist persönlicher 
Unternehmergewinn vorhanden. Die Kapitalverzinsung gibt dem 
Unternehmer an, was er erhalten könnte, wenn er sein Kapital 
gegen Zinsen ausleiht, was er spart an Zinsenausgaben durch Besitz 
eigenen Kapitals. Sie zeigt ihm den Kapitalgewinn ohne eigene 
Unternehmerarbeit durch Beteiligung am Erträgnis an der Wirtschaft 
eines Dritten. t 
Es handelt sich also nur um eine rechnungsmäßige 
Scheidung des Unternehmereinkommens in Kapitalzins und persön 
lichen Unternehmergeswinn — Unternehmerlohn und Unternehmer 
gewinn — im Sinne der Volkswirtschaftslehre. Mit dem Betrieb 
der Unternehmung haben diese Zinsen nichts zu tun, sind somit 
objektiv kein Bestandteil der Selbstkosten, keine Betriebsaus- 
’) So hat der deutsche Handelstag (Mitteilungen Nr. 17 von 1916 S. 42) 
folgenden Bechluß gefaßt: Zu den Geschäftsunkosten gehört auch der Leihzins 
des im Geschäft angelegten fremden und eine dem Geldmarkt entsprechende 
Verzinsung des eigenen Kapitals sowie eine angemessene Risikoprämie; 
vgl. dazu meinen Aufsatz: Übermäßiger Gewinn, i. d. Zeitschrift f. Handels 
wissenschaft usw., August 1917.
	        
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