Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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der  Roh-  und  Hilfsstoffe  bis  zur  Verarbeitung  und  Ablieferung.
Zinsenverluste  entstehen  auch  bei  länger  dauerndem  Erzeugungsprozeß ­
  auf  die  bar  bezahlten  Arbeitslöhne,  vom
Tage  der  Verausgabung  bis  zur  Fertigstellung  (bei  Arbeiten  auf
Bestellung)  bzw.  bis  zum  Rückersatz  der  Barausgaben  bei  Eingang ­
  des  Verkaufswertes  (bei  Arbeiten  auf  Vorrat).  Die  auf  den
baren  Verkaufswert  berechnete  Vergütung  des  Käufers  für  Zinsverluste ­
  vom  Verkaufstage  bis  zum  Verfalltag  bzw.  bis  zur  Bezahlung ­
  der  Rechnung  (aktive  Zinsen,  Verzugszinsen,  vgl.  Verkaufskalkulation) ­
  heißt  Skonto.  Endlich  sind  die  Zinsenausgaben  für
die  Beschaffung  von  Geldkapital  auf  dem  Wege  des  Kredits  als
Unkostenbestandteile  zu  erörtern  (Darlehenszinsen).
1.  Ob  Zinsen  auf  das  eigene  Unternehmerkapital,  die  Rechnungszinsen, ­
  wie  wir  sie  bezeichnen  wollen,  als  ein  Teil  der  Selbstkosten ­
  angesehen  werden  dürfen,  ist  strittig.  Die  einen  wollen  sie
aus  dem  zu  erzielenden  Reinertrag  der  Unternehmung  decken,  andere
rechnen  sie  zu  den  Unternehmungskosten  r ).  Nach  preußischem  Einkommensteuergesetz ­
  zählten  sie  nicht,  nach  bayerischem  Steuergesetz ­
  zählen  sie  zu  den  abzugsfähigen  Erwerbs-  oder  Betriebskosten.
An  sich  sind  solche  Zinsen  keine  Ausgaben,  sondern  ein  Teil
des  Jahresgewinnes,  ein  „Bruchstück  des  produzierten  Mehrwertes“
(Marx).  Rechnet  der  Unternehmer  Zinsen  auf  das  eigene  Unternehmerkapital ­
  (Aktiva  —-  Schulden)  zum  üblichen  Zinsfuß,  so
ist  er  von  seinem  subjektiven  Unternehmerstandpunkt  im  Recht:
erst  über  diese  Verzinsung  des  Kapitals  hinaus  ist  persönlicher
Unternehmergewinn  vorhanden.  Die  Kapitalverzinsung  gibt  dem
Unternehmer  an,  was  er  erhalten  könnte,  wenn  er  sein  Kapital
gegen  Zinsen  ausleiht,  was  er  spart  an  Zinsenausgaben  durch  Besitz
eigenen  Kapitals.  Sie  zeigt  ihm  den  Kapitalgewinn  ohne  eigene
Unternehmerarbeit  durch  Beteiligung  am  Erträgnis  an  der  Wirtschaft
eines  Dritten.  t
Es  handelt  sich  also  nur  um  eine  rechnungsmäßige
Scheidung  des  Unternehmereinkommens  in  Kapitalzins  und  persönlichen ­
  Unternehmergeswinn  —  Unternehmerlohn  und  Unternehmergewinn ­
  —  im  Sinne  der  Volkswirtschaftslehre.  Mit  dem  Betrieb
der  Unternehmung  haben  diese  Zinsen  nichts  zu  tun,  sind  somit
objektiv  kein  Bestandteil  der  Selbstkosten,  keine  Betriebsaus-’)

  So  hat  der  deutsche  Handelstag  (Mitteilungen  Nr.  17  von  1916  S.  42)
folgenden  Bechluß  gefaßt:  Zu  den  Geschäftsunkosten  gehört  auch  der  Leihzins
des  im  Geschäft  angelegten  fremden  und  eine  dem  Geldmarkt  entsprechende
Verzinsung  des  eigenen  Kapitals  sowie  eine  angemessene  Risikoprämie;
vgl.  dazu  meinen  Aufsatz:  Übermäßiger  Gewinn,  i.  d.  Zeitschrift  f.  Handelswissenschaft ­
  usw.,  August  1917.
            
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