Full text : Der Handelskauf "auf Abruf" und die Handelsbräuche darüber

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Dritter  Teil.  Der  Handelsbrauch.

in  welchen  der  Abruf  „nach  Bedarf"  getätigt  ist,  so  muß
doch  bei  Drucksachen,  wie  beispielsweise  Gutscheinen,  nach
kaufmännischer  Auffassung  der  Abruf  spätestens  innerhalb
eines  Jahres  nach  Bestellung  erfolgen.
Gas-,  Elektrizitäts-  und  Lanlpenbranche.
95.  Berlin  (Dove-Meyerstein  1912  S.  189  :  797):  In  der  Glühlampenbranche ­
  ist  der  Lieferant,  der  die  Lieferung  von
Glühlampen  „nach  Jahresbedarf  des  Bestellers"  übernommen ­
  hat,  nicht  verpflichtet,  das  Quantum  zu  liefern,
welches  der  Besteller  im  Laufe  des  Jahres  als  für  seinen
Bedarf  erforderlich  abruft,  insoweit  es  nicht  zur  Deckung
des  Jahresbedarfs  benötigt  wird,  sondern  nur  zur  Deckung
des  zukünftigen  Bedarfs  zu  vorteilhaften  Preisen  dienen
soll.
Mehl  und  andere  Mühlenfabrikate.
96.  Graudenz  (Mitteil.  1913  April  S.  80):  Wenn  jemand  einem
Kaufmanne  den  Jahresbedarf  an  Kleie,  sukzessive  Abnahme ­
  vereinbart,  in  Auftrag  gibt,  so  hat  er  die  Kleie
auch  binnen  Jahresfrist  abzunehmen.
Metalle  und  Metallwaren.
97.  Magdeburg  (Gutachten  Heft  09  S.  10):  ...Die  Klägerin
konnte  bei  der  zwischen  den  Parteien  bestehenden  Geschäftsverbindung ­
  und  der  für  den  Fabrikationszweig  der
Beklagten  maßgebenden  Geschäftslage  erwarten,  daß  die
gekauften  300  Stück  Kopiermaschinenmesser  innerhalb
eines  Jahres  abgerufen  wurden,  gleichgültig,  ob  über  die
Zeit  des  Abrufs  eine  Bestimmung  überhaupt  nicht  getroffen ­
  war  oder  ob  der  Abruf  nach  Bedarf  der  Beklagten
erfolgen  sollte.
            
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