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Dritter Teil. Der Handelsbrauch.
in welchen der Abruf „nach Bedarf" getätigt ist, so muß
doch bei Drucksachen, wie beispielsweise Gutscheinen, nach
kaufmännischer Auffassung der Abruf spätestens innerhalb
eines Jahres nach Bestellung erfolgen.
Gas-, Elektrizitäts- und Lanlpenbranche.
95. Berlin (Dove-Meyerstein 1912 S. 189 : 797): In der Glühlampenbranche
ist der Lieferant, der die Lieferung von
Glühlampen „nach Jahresbedarf des Bestellers" übernommen
hat, nicht verpflichtet, das Quantum zu liefern,
welches der Besteller im Laufe des Jahres als für seinen
Bedarf erforderlich abruft, insoweit es nicht zur Deckung
des Jahresbedarfs benötigt wird, sondern nur zur Deckung
des zukünftigen Bedarfs zu vorteilhaften Preisen dienen
soll.
Mehl und andere Mühlenfabrikate.
96. Graudenz (Mitteil. 1913 April S. 80): Wenn jemand einem
Kaufmanne den Jahresbedarf an Kleie, sukzessive Abnahme
vereinbart, in Auftrag gibt, so hat er die Kleie
auch binnen Jahresfrist abzunehmen.
Metalle und Metallwaren.
97. Magdeburg (Gutachten Heft 09 S. 10): ...Die Klägerin
konnte bei der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsverbindung
und der für den Fabrikationszweig der
Beklagten maßgebenden Geschäftslage erwarten, daß die
gekauften 300 Stück Kopiermaschinenmesser innerhalb
eines Jahres abgerufen wurden, gleichgültig, ob über die
Zeit des Abrufs eine Bestimmung überhaupt nicht getroffen
war oder ob der Abruf nach Bedarf der Beklagten
erfolgen sollte.