Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Allgemein ist die Gewährung einer Umsatzvergütung in den Konsum- 
Vereinen nicht üblich. — Es gibt auch noch Vereine, die ihren Lager 
haltern überhaupt kein festes Gehalt gewähren, sondern sie mit einer 
Umsatzprovision abfinden. So hat der im Allgemeinen Verbände 
organisierte Breslauer Konsumverein in den mit seinen Lagerhaltern 
abgeschlossenen Vertrag folgenden Passus ausgenommen: 
Der Lagerhalter erhält als Entschädigung für seine Dienstleistungen eine 
Tantieme vom Verkaufserlöse seines Lagers, und zwar bei einem jährlichen 
Erlöse bis zur Höhe von hunderttausend Mark 3°/» und von dem diese Summe 
übersteigenden jährlichen Erlöse 2°/o mit der Maßgabe, daß ihnl mindestens 
1500 M., in Worten fünfzehnhundert Mark, als jährliches Einkommen aus der 
Tantieme zugesichert werden. Außerdem erhält er auf den Betrag des in 
einem und demselben Warenlager von ihm gegen das Vorjahr erzielten Mehr 
erlöses 1»/o. Ans die Tantieme wird am Schlüsse eines jeden Monats ein 
Vorschuß gewährt. 
Es läßt sich manches für und manches gegen die Jnteressierung 
der Filialleiter durch Umsatzprovisionen anführen. Dagegen spricht 
jedenfalls, daß dem einen die Umsatzprovision von selbst in den Schoß 
fällt, während andere in weniger gut gelegenen Verteilungsstellen 
nur mir Mühe den geforderten Umsatz erreichen. Dagegen spricht 
auch besonders in der k o n s u m g e n o s s e n s ch a f t l i ch e n Güter 
verteilung, daß durch allzustarke Jnteressierung am Umsätze die Filial 
leiter die Gebräuche der erwerbsmäßigen Warenvermittler annehmen, 
die doch gerade von der Konsuingenossenschaft bekämpft werden. An 
dererseits kann man einer ganz minimalen Provision nicht vom Ge 
samtumsatz, sondern von der Umsatzsteigerung — eine solche läßt den 
ersten Einwand der ungleichen Entlohnung nicht so stark hervortreten 
— die Berechtigung da nicht absprechen, wo es gilt, laue Filialleiter 
etwas mehr für die Genossenschaft zu interessieren. Diese Jnteressie 
rung erübrigt sich aber, wo ein natürlicher Ansporn durch den Wett 
eifer der Filialleiter, indem einer den andern im Umsatz zu überflügeln 
sucht, von selbst gegeben ist. In vielen Konsumgenossenschaften ist das 
wirklich der Fall, und dieser Ehrgeiz wird noch dadurch erhöht, daß 
die Verwaltung den Filialleitern regelmäßig die monatlichen Umsätze 
aller Verteilungsstellen bekannt gibt. Dort, wo heute noch hohe Umsatz 
provisionen neben einem festen Gehalt bestehen, oder wo die Bezahlung 
der Filialleiter in Konsumgenossenschaften ganz durch Umsatzprovi 
sion geschieht, wäre ihre Abschaffung im Interesse der Kousumge- 
nossenschaftsbewegung zu empfehlen. In dieser Beziehung sollte man 
die Warenhäuser nachahmen, die teilweise die Umsatzprovisionen ab 
geschafft haben. Bei ihnen ist es allerdings Mittel zu einem egoistischen 
-Zweck. Sie wollen, daß der Verkäufer den Käufer im Gegensatz zu
	        
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