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VI. Kap.: Staatshilfe
trifft Beftimmungen über Lage, Höhe und Befchaffenheit der Arbeitsräume,
verbietet, dieselben als Wohn-, Koch-, Schlaf- oder Lager- und Trockenräume
zu benutzen, enthält Vorfchriften über Reinigung und Lüftung der Räume.
Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter müffen in unmittelbarem Verhältnis
zum Unternehmer (teilen. — Die Verordnung nimmt diejenigen Betriebe aus,
in denen ausfchliejzlich zur Familie des Arbeitgebers gehörige Perfonen befchäftigt
werden.
Zu erwähnen ift fchlie|zlich noch die Tätigkeit der Gewerbegerichte,
die von den Hausinduftriellen in den meiften Fällen angerufen
werden kann. Ihre Zuftändigkeit erftreckt (ich auf die (im § 3 des Reichsgefetzes
vom 29. Juli 1890 aufgezählten) Streitigkeiten der Hausgewerbetreibenden
und Heimarbeiter, welche für beftimmte
Arbeitgeber außerhalb der Arbeitsftelle der letztem mit Anfertigung gewerblicher
Erzeugniffe befchäftigt find. Jedoch ift diefe gefetzliche Zuftändigkeit ausdrücklich
befchränkt auf folche Perfonen, welche nur von den Arbeitgebern
gelieferte Rohftoffe oder Halbfabrikate bearbeiten
oder verarbeiten. Befchaffen dagegen die Hausinduftriellen
die Rohftoffe bzw. Halbfabrikate felbft, fo k a n n durch Statut
die Zuftändigkeit ausgefprochen werden.
Damit ift die Reihe der gefetzlichen Beftimmungen, die zum Schutze
der Heimarbeit erlaffen find, erfchöpft. Durch das Hausarbeitgefetz ift
mancher längft gehegte Wunfch erfüllt, mancher Fortfehritt erreicht. Immerhin
bleibt in der Gefetzgebung noch verfchiedenes zugunften
der Heimarbeit wün fchenswert, wovon fpäter (im § 5) noch
befonders die Rede fein foll. Zunächft gilt es, das Wichtigfte für alle
Gefetzgebung, die Lohnregulierung durch Lohnämter, in das rechte Licht zu
fetzen.
§ 4- Lohnämter
Die Kardinalfragc für die Hausinduftriereform ift, wie früher fchon bemerkt,
die Lohnfrage, und innerhalb des Lohnproblems bilden den Kern die
Lohnämter mit der gefetzlichen Befugnis, Mindeftlöhne für die Hausinduftrie
feftzulegen. Sie find in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund
der wiffenfchaftlichen und parlamentarifchen Diskuffion getreten, das Für
oder Wider in diefer Frage ift in den Augen vieler entfeheidend für die Heimarbeiterfreundlichkeit
überhaupt.
Der Beweis für die Notwendigkeitvon Lohnämtern läjzt fich
' a.