Full text : Die deutsche Hausindustrie

§  4-  Lohnämter

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tano, 3  *  *  *  7 )  0.  von  Zwiedineck-Südenhorft, 2 )  L.  Pohle, 3 )  E.  Schwiedland,  4 )
E.  von  Philippovich, 5 )  R.  Wilbrandt, 6 )  G.  Dyhrenfurth, 7 )  K.  Bittmann,  8 )
K.  Bücher.  9 )  Von  bekannten  Parlamentariern  traten  für  die  Minimallohnämter ­
  mit  Nachdruck  ein  Pieper,  Fleifcher,  Giesberts,  Naumann  fowie  mehrere
fozialdemokratifche  Abgeordnete.
Diefen  energifchen  Forderungen  gegenüber  wurden  verfchiedene  Bedenken
erhoben,  weniger  aus  dem  Kreife  von  Gelehrten  als  von  feiten  der
Unternehmer  und  Regierungsvertreter.  Einen  grofzen  Teil  diefer  Bedenken
hat  nun  die  auftralifche  Kolonie  Viktoria  mit  kühner  Tat  zerftört,  als
fie  im  Jahre  1896  die  erften  Lohnämter  zur  Befeitigung  der  Schwitzarbeit
einführte  und  bald  auf  Erfolge  hinweifen  konnte.  Freilich  ift  der  Boden
für  fo  tiefgreifende  gefetzliche  Maßnahmen  wegen  der  ganz  verfchiedenen
wirtfchaftlichen  und  handelspolitifchen  Lage  in  Viktoria  und  in  unfern
Ländern  ganz  und  gar  nicht  der  gleiche.  Was  bei  unfern  Antipoden
möglich  war,  ift  es  nicht  auch  in  derfelben  Weife  bei  uns.  Und  doch  ift  das
Beifpiel  Viktorias  unter  fteter  Beachtung  der  wirtfchaftspolitifchen  Eigentümlichkeiten ­
  des  Landes  belehrend  für  uns,  es  ift  fchon  anregend  gewefen  für
das  englifche  Mutterland,  das  feine  Lohnämter  Viktoria  nachgebildet  hat.
Auf  den  Boden  diefer  Tatfachen  ftellen  wir  uns  am  beften,  um  Klarheit
zu  bekommen  über  den  volkswirtfchaftlichen  Wert  und  die  konkrete  Ausgeftaltung
  der  vielumftrittenen  Lohnämter  und  um  die  gegen  fie  erhobenen
Bedenken  richtig  zu  würdigen.
Die  erften  Lohnämter  (fpecial  boards)  in  V  i  k  t  o  r  i  a  10 )  wurden
nach  dem  Entwurf  von  Sir  A.  J.  Peacock  durch  ein  Gefetz  vom  28.  Juli  1896
ins  Leben  gerufen.  Nach  und  nach  dehnte  fich  die  Einrichtung  auf  immer  mehr
Gewerbe  aus,  hatte  aber  lange  nur  proviforifchen  Charakter  und  bedurfte
von  Zeit  zu  Zeit  eines  fogenannten  Fortführungsgefetzes.  Auch  in  Auftralien
3 )  Beilage  zur  „Allgemeinen  Zeitung“  München,  Jahrg.  1899,  Nr-  79  ff;  „Süddeutfche
  Monatshefte“,  Januarheft  1913.  2 )  Lohnpolitik  und  Lohntheorie,  Leipzig
1900,  391  ff.  3 )  Deutfchland  am  Scheidewege,  Leipzig  1902,  229-  4 )  Ziele  und
Wege  ufw.  197  ff-  5 )  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik  88,  48.  6 )  Arbeiterinnenfchutz
  und  Heimarbeit  96  ff;  Referat  auf  dem  Deutfchen  Heimarbeitertag,
„Soziale  Praxis“  XX  481.  7 )  Verhandlungen  des  XV.  Evangeüfch-Sozialen  Kongreffes ­
  158  ff;  Tarifämter  für  die  Hausinduftrie,  Berlin  1908.  8 )  Hausinduftrie  und
Heimarbeit  1104-  9 )  Art.  „Hausinduftrie“  im  Wörterbuch  der  Volkswirtfchaft  I 3 .
10 )  Vgl.  R.  Schachner,  Die  foziale  Frage  in  Auftralien  und  Neufeeland,
Jena  1911;  A.  Man  es,  Ins  Land  der  fozialen  Wunder,  Berlin  1911;  R.  B  o  e  htinger,
  Die  Lohnämter  in  Viktoria,  Leipzig  1911;  R.  Broda,  Inwieweit  ift
eine  gefetzliche  Feftlegung  der  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen  möglich?  Berlin
1912;  E.  Aves,  Report  on  the  Wages  Boards  and  Industrial  Conciliation  and
Arbitration  Acts  of  Australia  and  New  Zealand,  London  1908.
            
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