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VII. Kap.: Selbfthilfc
Zum Schluffe fei noch auf einen neuen Aufgabenkreis hinge-
wiefen, der den Heimarbeiterorganifationen erwachfen ift durch die neuefte
Entwicklung der Gefetzgebung. Das Hausarbeitgefetz enthält eine Reihe von
„Kann“-Beftimmungen, z. B. zum Schutze von Leben und Gefundheit
und Sittlichkeit, aie erft dann zur Wirkfamkeit kommen, wenn geeignetes
Material ihre Nützlichkeit beweift. Die hoch ft wichtigen Beftimmungen
über Lohnbücher und Lohntafeln erhalten erft dann gefetzliche Kraft durch
Kaiferliche Verordnung, wenn die behördlichen Unterfuchungen über diefe
Angelegenheit abgefchloffen find und zu einem bejahenden Refultat geführt
haben. Die fo heifz erfehnten Fachausfchüffe werden um fo eher errichtet,
je mehr aus der heimarbeiterfchaft heraus ihre Notwendigkeit betont und fach-
lieh nachgewiefen wird. Zu all den informatorifchen Arbeiten, von denen eine
ernfthafte Durchführung des Gefetzes in fo hohem Majze abhängig ift, erfcheint
niemand geeigneter als die gewerkfchaftlichen Organifationen bzw. ihre Leiter,
die feit Jahren mit den fachlichen und wirtfchaftlichen Fragen ihres Berufs
vertraut und über die lokalen Verhältniffe der Heimarbeit am be|ten
unterrichtet find.
Sind die Fachausfchüffe erft einmal da, fo können wiederum die Heim
arbeiterorganifationen für ihre Tätigkeit von größtem Nutzen fein. Den Fach-
ausfehüffen fteht es zu, die Höhe des tatfächlichen Arbeitsverdienftes zu er
mitteln, darüber ein Gutachten abzugeben und Vorfchläge für die Vereinbarung
eines angemeffenen Entgelts zu machen. Für all diefe Aufgaben ift reiches,
einwandfreies Material notwendig, zu dem die Organifationen aus ihren Er
fahrungen reichlich beitragen können.
§ 2. Genoffenfchaften
Der Gedanke, der Heimarbeit auf genoffenfchaftlichemWege
zu helfen, liegt bei einer nur oberflächlichen Prüfung der Genoffenfchafts-
aufgaben nahe. Hauptzweck der genoffenfchaftlichen Organifation ift es,
den gemeinfamen Einkauf von Rohmaterialien und Werkzeugen, die Hebung
der Technik bei ihren Mitgliedern, und vor allen Dingen den gemeinfamen
Abfatz der innerhalb der Genoffenfchaft hergeftell-
ten Erzeugniffe herbeizuführen. In diefem letzten Punkt trifft nun
die Genoffenfchaft das Wefen der Hausinduftrie. Indem fie den Abfatz in die
Hand nimmt, befeitigt fie Verleger und Zwifchenmeifter und fchaltet die
jenigen Faktoren in dem ganzen Verlagsfyftem aus, die ihre wirtfchaftliche
Übermacht zu einer Ausbeutung der Produzenten leicht mißbrauchen. Die