Full text: The housing question

Wirtschaft und Steuerpolitik, 279 
an die Gemeinden verteilt werden. Da nun die Grund- und Gewerbe- 
steuer nur von einem Teil der Bevölkerung bezahlt wird und die Über- 
spannung dieser Steuern in vielen Fällen von den Gemeindeparlamen- 
ten in der Weise beschlossen wird, daß diejenigen, die diese Steuern 
zu zahlen haben, in der Minderheit sind, erblickt man in der Rückgabe 
des Zuschlagsrechts zur Einkommensteuer einen Riegel für die Ge- 
meindeparlamente. Die Zuschläge zu den Realsteuern sollen nur in 
einem bestimmten Verhältnis zu den Zuschlägen zur Einkommensteuer 
angespannt werden können. Dieser Gedanke ist zweifellos gesund, 
Durch die starke Heraufsetzung des steuerfreien Existenzminimums 
werden aber breite Kreise der Gemeindebevölkerung durch die Ein- 
kommensteuerzuschläge nicht berührt, Die Verhältnisse haben sich 
in dieser Hinsicht gegenüber der Vorkriegszeit ganz außerordentlich 
verschoben. Außerdem muß ja erst eine ordentliche Veranlagung der 
Einkommensteuer vorliegen, ehe man die Gemeindeetats auf solchen 
Veranlagungsergebnissen aufbauen und Zuschläge zur Einkommen- 
steuer beschließen kann. Die gegenüber den Forderungen der Länder 
und Gemeinden ablehnende Haltung der Mehrheit des Reichstags und 
auch der Reichsregierung wurde mit Recht damit begründet, daß das 
Reich unmöglich mehr abgeben könne, als zur notwendigen Balancie- 
rung seines Etats möglich ist, zumal die Reichsfinanzen in erster Linie 
für die Erfüllung der Dawes-Lasten aufkommen müssen, Außerdem 
sagte man sich mit Recht, daß es ganz unmöglich wäre, in einem Augen- 
blick eine grundsätzliche und endgültige Verteilung der Steuern vor- 
zunehmen, wo man nicht wüßte, was eigentlich zu verteilen ist. Es 
weiß niemand, was zumal bei der ständig sich verschlechternden Wirt- 
schaftslage die neuen Steuern erzielen werden. Deshalb ist die Ent- 
scheidung hierüber so lange verschoben worden, bis die Ergebnisse der 
ersten Veranlagung vorliegen. Je geringer aber diese Steuerergeb- 
nisse sind, um so härter wird der Kampf um den Finanzausgleich sein. 
Jeder der Beteiligten wird seine Forderung so stellen, daß er seine 
Ausgaben möglichst wenig herabzumindern braucht. Die Wirtschaft 
und damit gleichzeitig alle Steuerpflichtigen können nur mit Sorge 
diesen Auseinandersetzungen entgegensehen und werden alles daran- 
setzen müssen, damit dieser Ausgleich nicht wieder auf ihre Kosten 
durchgeführt wird, d. h. durch eine entsprechende Erhöhung der Steuer- 
lasten. 
So kann man sagen, daß das schwierigste Problem der gesam- 
ten Frage „Steuern und Wirtschaft‘ mit der jetzigen Steuerreform noch 
nicht gelöst ist, so sehr es an sich bedeutungsvoll sein mag, daß die 
Wirtschaft wenigstens bezüglich der Reichssteuern wieder mit einer 
ordentlichen Gesetzgebung rechnen kann. Die Länder werden sich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.